Beschlussvorlage - 02-2019-023
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maren Schnitzer
- Antragsteller:
- Schnitzer, Maren
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Bollewick
|
Entscheidung
|
|
|
|
28.11.2019
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bollewick beschließt der Übertragung
von 6.000,00 € aus dem Produkt /Sachkonto 02.51101/56255000 – Orts- und Regionalplanung/ Aufwendungen für die Erstellung von B-Plänen
und
3.200,00 € aus dem Produkt/Sachkonto 02.52200.52311000- Gemeindewohnungen/Unterhaltung
zum Produkt/Sachkonto 02.57301/523110000 – Gemeindezentrum Kambs/ Unterhaltung zuzustimmen.
Sachverhalt
Sachverhalt: Im Zuge des Umbaus des Kindergartens und des Gemeindezentrums im OT Kambs ist in dem neuen Raum für Feierlichkeiten das Parkett wieder aufzuarbeiten und die Decke instand zu setzen. Dafür fallen laut vorliegendem/r Angebot/Rechnung folgende Kosten an:
Parkettarbeiten: 5.880,92 €
Deckenarbeiten: 5.436,16 €
11.317,08 €
Im Haushalt 2019 stehen im Bereich Gemeindezentrum /Unterhaltung momentan noch 2.173,44 € zur Verfügung. Das heißt es werden noch ~ 9.200,00 € (11.317,08 € - 2.173,44 € = 9.143,64 €) benötigt, um die Arbeiten im Gemeindezentrum abschließen zu können und die Räumlichkeiten wieder nutzbar zu machen.
Diese zusätzlich benötigten ~ 9.200,00 € werden durch Einsparungen wie folgt kompensiert:
Für die Erstellung von B- Plänen sind im Haushalt 2019 10.000,00 € eingestellt worden. Da in diesem Bereich nur noch ca. 4.000 € für den Abschluss des B-Planänderungsverfahrens „Ortsmitte Bollewick“ benötigt werden, können hier 6.000,00 € eingespart und übertragen werden.
Die restlichen ~ 3.200,00 € werden im Bereich der Unterhaltung kommunaler Wohnungen eingespart und übertragen.
Gemäß § 6 Absatz 1 Nr. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Bollewick müssen überplanmäßige Ausgaben in der o. g. Größenordnung durch die GV beschlossen werden.
