Beschlussvorlage - 25-2019-057

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:

 

  1. der im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellte Bebauungsplan „An de Wisch“ der Stadt Röbel/Müritz, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), wird in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) im Vernehmen mit § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V. S. 777) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. MV S. 467) als Satzung beschlossen.
  2. die zusammen mit dem Bebauungsplan „An de Wisch“ aufgestellten örtlichen Bauvorschriften werden nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO MV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2015 (GVOBl. M-V S. 344) zuletzt geändert durch zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 228) in Verbindung mit § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V. S. 777) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. MV S. 467) als Satzung beschlossen.
  3. die Begründung wird gebilligt.
  4. die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung über den Bebauungsplan An de Wisch der Stadt Röbel/Müritz ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung über den Bebauungsplan „An de Wisch“ der Stadt Röbel/Müritz mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt:

Die Satzung über den Bebauungsplan „An de Wisch“ der Stadt Röbel/Müritz wurde gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren auf­gestellt. Die Durchführung der Planung war notwendig, um Baurecht für die Schaffung von Wohnbauflächen für die Errichtung von Eigenheimen zu erlangen.

Die erforderlichen Verfahrensschritte im Aufstellungsverfahren zur Satzung über den Bebauungsplan „An de Wisch wurden abgearbeitet, so dass nunmehr der Satzungs­beschluss gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB gefasst werden kann.

Nach der Beschlussfassung durch die Stadtvertretung ist die Satzung ortsüblich bekannt zu machen und erlangt damit Rechtskraft.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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