Beschlussvorlage - 25-2019-056

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:

  1. die während der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum geänderten Entwurf (Stand August 2019) der Satzung über den Bebauungsplan „An de Wisch“ der Stadt Röbel/Müritz vorgebrachten Anregungen hat die Stadtvertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

    (siehe beiliegende Anlage zum Abwägungsbeschluss)
  2. die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit, die Anregungen erhoben haben, über das Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Entwurf des Bebauungsplanes „An de Wisch“ (Stand April 2019) hatte vom 24.06.2019 bis einschließlich 25.07.2019 öffentlich ausgelegen. Die betroffenen Behörden, die sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden wurden zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert. Im Ergebnis dieser Beteiligungen und der anschließenden Beratungen in den Gremien der Stadtvertretung wurde die Planung noch einmal überarbeitet bzw. geändert und ergänzt.

Die Stadtvertretung hatte daraufhin in öffentlicher Sitzung am 17.09.2019 den geänderten Entwurf (Stand August 2019) der Satzung über den Bebauungsplan „An de Wischgebilligt und beschlossen, die erneute Beteiligung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren zeitlich verkürzt durchzuführen.

Der geänderte Planentwurf (Stand August 2019) und die geänderte Begründung lagen vom 30.09.2019 bis einschließlich 14.10.2019 öffentlich aus. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 19.09.2019 zur erneuten Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert.

Während der Auslegungszeit sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen.

Gemäß § 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 Baugesetzbuch sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist in der als Anlage beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft. Sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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