Beschlussvorlage - 02-2019-022
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss über die Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02 "Photovoltaikanlage Kiestagebau Wildkuhl" der Gemeinde Bollewick
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Henryk Mogck
- Antragsteller:
- Mogck, Henryk
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Bollewick
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Entscheidung
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26.09.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bollewick beschließt:
- aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung – KV M-V) verkündet als Artikel 1 des Gesetzes über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13.07.2011 (GVOBl. M‑V. S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.07.2019 (GVOBl. M-V S. 467) beschließt die Gemeindevertretung Bollewick die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02 „Photovoltaikanlage Kiestagebau Wildkuhl“ in der vorliegenden Fassung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B), als Satzung.
- die Begründung einschließlich Umweltbericht wird gebilligt.
- die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02 „Photovoltaikanlage Kiestagebau Wildkuhl“ bei der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
Die Erteilung der Genehmigung ist alsbald ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02 mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die erforderlichen Verfahrensschritte im Aufstellungsverfahren zur Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02 „Photovoltaikanlage Kiestagebau Wildkuhl“ der Gemeinde Bollewick wurden abgearbeitet.
Mit dem Vorhabenträger wurde nach Beschluss (02‑2019-021) vom 26.09.2019 ein Durchführungsvertrag geschlossen.
Mit dem Satzungsbeschluss der Gemeindevertretung wird das Aufstellungsverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02 abgeschlossen.
Da die Gemeinde nicht über einen wirksamen Flächennutzungsplan verfügt, ist die Verfahrensakte dem Landkreis zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen.
