Beschlussvorlage - 05-2019-006
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufwandsentschädigung der Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehren Fincken und Jaebetz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Andrea Riemann
- Antragsteller:
- Riemann, Andrea
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Fincken
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Entscheidung
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17.09.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Fincken beschließt, den Funktionsträgern der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Fincken mit Wirkung vom 01.01.2020 monatliche Entschädigungen in folgender Höhe zu gewähren:
Wehrführer Fincken140,00 €(bisher 77,00 €)
Stellv. Wehrführer Fincken 70,00 €(bisher 38,50 €)
Jugendwart 50,00 €(bisher 26,00 €)
sowie eine jährliche Einmalzahlung für diese Funktionsinhaber in Höhe von 100,00 € zum Jahresende
Wehrführer Jaebetz70,00 €(bisher 51,00 €)
Stellv. Wehrführer Jaebetz35,00 €(bisher 25,50 €)
Gerätewart Jaebetz30,00 €(bisher 20,00 €).
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 7 der Feuerwehrentschädigungsverordnung (FwEntschVO M-V) vom 28. November 2013(GVOBl. M-V S. 667) darf die einem Ortswehrführer in Amtsangehörigen Gemeinden monatlich zu zahlende Aufwandsentschädigung 140,00 € nicht übersteigen. Für den Stellvertreter darf die monatliche Aufwandsentschädigung höchstens die Hälfte der für den Ortswehrführer festgelegten Summe betragen.
Nach § 5 Satz 1 und 2 der Verordnung können Personen mit besonderen Aufgaben (Jugendwart, Gerätewart u.a.) ebenfalls eine monatliche Aufwandsentschädigung in angemessener Höher erhalten.
Die jährliche Einmalzahlung für die Funktionsträger der FFw Fincken wurde bereits im Jahr 2001 durch die Gemeindevertretung beschlossen und sollte beibehalten werden.
