Beschlussvorlage - 25-2019-051

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die Übertragung der Teilaufgabe des Brandschutzes der Stadt Röbel/Müritz „Beschaffung und Unterhaltung eines Hubrettungsfahrzeuges“ auf das Amt Röbel-Müritz.

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Sachverhalt

 

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss vom 08.05.2019 wurde im Amtsausschuss des Amtes Röbel-Müritz die Anschaffung eines neuen Hubrettungsfahrzeuges einstimmig beschlossen. Hierbei handelt es sich um eine Investition im Umfang von ca. 750.000,00 €. Fördermittel in Höhe von ca. 500.000,00 € sind durch das Land und den Kreis in Aussicht gestellt, sodass der Eigenanteil des Amtes Röbel-Müritz bei ca. 250.000,00 € liegen würde.

 

Um die Fördermittel beantragen zu können, ist es zwingend notwendig, dass die Übertragung der Teilaufgabe „Anschaffung und Unterhaltung eines Hubrettungsfahrzeuges“ von der Stadt Röbel/Müritz auf das Amt Röbel-Müritz erfolgt. Alle weiteren Aufgaben des Brandschutzes bleiben unberührt und bleiben Aufgabe der Stadt Röbel/Müritz.

 

Die Anschaffung eines neuen Hubrettungsfahrzeuges ist zwingend notwendig geworden, da die bisher genutzte, 26 Jahre alte Drehleiter des Amtes Röbel-Müritz erhebliche Mängel aufweist und eine Instandsetzung, aufgrund der sehr hohen Reparaturkosten, nicht mehr erfolgte.

 

Gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V- BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 2015 haben die Gemeinden als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises des abwehrenden Brandschutz und die Technische Hilfeleistung in ihrem Gebiet sicherzustellen. Mit dem Erwerb einer gebrauchten Drehleiter (Baujahr 1993, Abkauf von der Firma Metz, Aufbau auf Mercedes Benz) im Jahr 2014 wurde die Grundlage geschaffen, die oben aufgeführten Aufgaben effektiver zu erfüllen. Neben der wirkungsvolleren Brandbekämpfung konnten mit dem Erwerb der Drehleiter die Möglichkeiten der Menschenrettung aber auch der Technischen Hilfeleistung wesentlich verbessert werden.

 

Ohne die Übertragung der Teilaufgabe „Anschaffung und Unterhaltung eines Hubrettungsfahrzeuges“ kann keine Umsetzung über das Amt Röbel-Müritz erfolgen, auch können Fördermittel nicht ohne die Übertragung der genannten Teilaufgabe beantragt werden. Derzeit würde durch die Rechts- und Kommunalaufsicht des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte eine Negativmitteilung bezüglich der gestellten Fördermittelanträge erfolgen. Die Übertragung der benannten Teilaufgabe aus dem Brandschutz ist durch Beschluss vorzuweisen.

 

Gemäß § 127 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung- KV M-V) vom 13. Juli 2011, zuletzt geändert am 23. Juli 2019 (GVOBl. MV S. 467), können mehrere Gemeinden gemeinsam dem Amt Selbstverwaltungsaufgaben über die Regelung des § 127 Abs. 2 KV M-V hinaus übertragen. Bei der Beschaffung und Unterhaltung eines Hubrettungsfahrzeuges handelt es sich um eine Teilaufgabe des Brandschutzes, welche im eigenen Wirkungskreis der Gemeinden liegen. Jedoch wird entsprechend § 127 Abs. 4 KV M-V die Möglichkeit weitergehende freiwillige Kooperationen innerhalb eines Amtes eröffnet. Die Aufgabenübertragung ist jedoch nur möglich, wenn sich mehrere Gemeinden zur Aufgabenübertragung entschließen. Intension dieser Vorschrift ist es, die Bildung von Zweckverbänden und den Abschluss von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zwischen Gemeinden eines Amtes zu vermeiden.

 

 

Finanzierung Hubrettungsfahrzeug

Die Finanzierung des Eigenanteils in Höhe von 250.000 € erfolgt über eine Kreditaufnahme. Die Finanzierung der mit dem Vorhaben verbundenen Folgekosten (Unterhaltung, Afa, Kapitaldienst etc.) erfolgt aus dem laufenden Amtshaushalt und wird jährlich über die Amtsumlage auf die Gemeinden verteilt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

X

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

X

Ja, Produktkonto 12601-

 

 

 

 

 

 

                          78560000

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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