Beschlussvorlage - 25-2019-050
Grunddaten
- Betreff:
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Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum geänderten Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan "An de Wisch" der Stadt Röbel/Müritz
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
- Antragsteller:
- Berger, Uwe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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17.09.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:
- Der geänderte Entwurf über die nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufzustellende Satzung über den Bebauungsplan „An de Wisch“ der Stadt Röbel/Müritz wird in der vorliegenden Fassung vom August 2019 beschlossen. Der geänderte Entwurf der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom August 2019 gebilligt.
- Der geänderte Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan „An de Wisch“ der Stadt Röbel/ Müritz und die geänderte Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Bauge-setzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von Be-bauungsplanentwurf und Begründung zu unterrichten. Die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gem. § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.
- Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird die Dauer der öffentlichen Auslegung verkürzt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Satzung über den Bebauungsplan „An de Wisch“ der Stadt Röbel/Müritz wird gem. § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Die landesplanerische Stellungnahme liegt mit Schreiben vom 25.01.2019 vor. In der Stel-lungnahme stellt das Amt für Raumordnung und Landesplanung MSE fest, dass die geplante Aufstellung des Bebauungsplanes „An de Wisch“ der Stadt Röbel/Müritz den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung entspricht.
Gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB wurde eine vereinfachte Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 18.03.2019 bis zum 22.03.2019 durchgeführt. Die Öffentlichkeit konnte sich während dieser Zeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und an der Planung beteiligen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes (Stand April 2019) „An de Wisch“ der Stadt Röbel/Müritz hatte gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 24.06.2019 bis einschließlich 25.07.2019 öffentlich
ausgelegen. Die betroffenen Behörden, die sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 12.06.2019 von der Planung unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Auf der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr, Wirtschaft und Touris-mus wurde im Rahmen der Beratung über die Abwägung der Stellungnahmen zum Entwurf April 2019 (Beschluss Nr. 25-2019-046) und über den Beschluss zur Satzung über den Be-bauungsplan „An de Wisch“ der Stadt Röbel/Müritz- (Beschluss Nr. 25-2019-047) aus gege-benen Anlass noch einmal über die planungsrechtliche Festsetzung der Zulässigkeit von Ferienwohnungen gemäß § 13a Baunutzungsverordnung (BauNVO) im Plangebiet diskutiert. Im Ergebnis wurde festgelegt, dass diese Festsetzung zurückgenommen wird. Desweiteren wurde festgelegt, dass im B-Plan „An de Wisch“ festzusetzen ist, dass Ferienwohnungen ge-mäß § 13a Baunutzungsverordnung nicht zulässig sind.
Im Rahmen der Prüfung der Planunterlagen muss auch die nordöstliche Abgrenzung des WA-Gebietes (Baufeld 1 ) korrigiert werden, so dass der notwendige Schutzabstand von 5 m zur vorhandenen RW-Leitung eingehalten wird.
Weitere Korrekturen, Ergänzungen und Klarstellungen im Ergebnis bzw. im Rahmen der Ab-wägung der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffent-licher Belange zum Entwurf vom April 2019 betreffen im wesentlichen den Geltungsbereich des B-Planes, Höhenfestsetzungen, den Gehölzschutz, den Bodenschutz, die Löschwasser-versorgung sowie die textlichen Festsetzungen und die Planzeichenerklärung.
Auf Grund dieser Korrekturen, Ergänzungen und Klarstellungen ist der überarbeitete bzw. geänderte Entwurf der Satzung über den B-Plan „An de Wisch“ in der Fassung vom August 2019 durch die Stadtvertretung erneut zu beschließen und erneut zur öffentlichen Auslegung zu bestimmen.
Nunmehr liegt der geänderte Entwurf des B-Planes „An de Wisch“ mit Stand August 2019 zur Beratung und Beschlussfassung in den Gremien der Stadtvertretung vor. Auf der Grund-lage des Entwurfes erfolgen dann die nächsten Verfahrensschritte.
Nach Bestätigung des vorliegenden Entwurfsstandes (August 2019) werden die im Rahmen
der Bauleitplanung durchzuführenden Verfahrensschritte der förmlichen Öffentlichkeitsbe-teiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorbereitet und durchgeführt. Gemäß § 4a kann die Dauer der erneuten öffentlichen Ausle-gung angemessen verkürzt werden. Hiervon soll Gebrauch gemacht werden, die Dauer der öffentlichen Auslegung wird auf 14 Tage festgelegt.
