Beschlussvorlage - 25-2019-044
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktualisierung der Tarife für das Anlegen von Wasserfahrzeugen am Hafen (Bollwerk) und an städtischen Steganlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maren Schnitzer
- Antragsteller:
- Schnitzer, Maren
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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22.08.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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17.09.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag: Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die Tarifstelle 02. der Tarife für das Anlegen von Wasserfahrzeugen am Hafen (Bollwerk) und an Steganlagen der Stadt Röbel/Müritz zum 01.01.2020 wie folgt zu ändern:
02. Tarife für die nichtgewerbliche Schifffahrt
a) für das Anlegen von 0 bis zu zwei Stunden je Wasserfahrzeug3,00 €
für das Anlegen von über zwei Stunden je Tag und angefangenen Meter Länge Wasserfahrzeug 1,60 €
zuzüglich pro Person1,00 €
Sachverhalt
Sachverhalt: Da die Stadt Röbel/Müritz nicht die Gebietshoheit über die Wasserfläche auf der sich der Sportbootanleger am Stadthafen befindet und an den anderen stadteigenen Stegen hat, wird keine Gebühr sondern ein privatrechtliches Entgelt für das Anlegen im Stadthafen vereinnahmt. Dieses Entgelt wurde erstmals mit Beschluss der Stadtvertretung Nr. 2002/043 vom 23.05.2002 festgelegt. Zuletzt geändert wurde das Entgelt mit Beschluss der Stadtvertretung Nr. 25/2006/011 vom 23.05.2006.
Es ist nun an der Zeit, das Entgelt den aktuellen Bedingungen anzupassen. Dazu wurden zunächst eine Kalkulation der Kosten und eine Aufstellung der Einnahmen vorgenommen, die dem Beschluss als Anlage 1 beigefügt sind. Die Einnahmen decken momentan nicht die Kosten. Wie aus der beigefügten Anlage 1 ersichtlich, betragen die durchschnittlichen Gesamtkosten der letzten drei Jahre ~37.300 € und die durchschnittlichen Einnahmen im selben Zeitraum ~29.800 €.
Folgende Änderungen werden konkret vorgeschlagen:
„Kurzparker“
Bislang war das Anlegen von 0- 1h frei und für das Anlegen von über 1h bis 2h ist ein sogenannter Kurzparkerbetrag von 2,00 € festgelegt. Durch den Neubau der Discounter am Hafen nutzen aktuell viele Anlieger die Möglichkeit des „Kurzparkens“. Die Hafenmeister haben festgestellt, dass hierbei die Liegezeiten auch gerne mal überschritten werden. Ein Vergleich mit anderen Häfen der Region ergab Kurzzeitgebühren von 2,50 €-5,00 € für Liegezeiträume zwischen 1h -4h. Manche Häfen bieten das kurze Anlegen gar nicht an.
Das freie Anlegen sollte zukünftig generell entfallen, statt 2,00 € soll neu ein Betrag von
3,00 € für das Anlegen von bis zu 2 h veranschlagt werden.
„Tageslieger“
Bislang beträgt der Tarif für das Anlegen von über 2h je Tag und Meter Bootslänge 1,00 €. Dieser Tarif soll auf 1,60 € erhöht werden. In anderen Häfen der Region werden Gebühren von 1,00 €- ~1,90 € eingenommen.
Zusätzlich soll ein Betrag von 1 € pro Person und Boot neu festgelegt werden. Diese Summe fängt den Aufwand für die Müllentsorgung, des Mülls der auf den Booten anfällt ab. Bislang wurde ohne Grundlage eines SV-Beschlusses ein Betrag von 0,50 € je Boot eingenommen. Kosten für die Müllentsorgung sind bei den Bootstouristen aus der Erfahrung heraus ein unbeliebtes Thema, da bei vielen Urlaubern nach eigener Ansicht „kein Müll“ anfällt. Die umliegenden Häfen nehmen neben der Liegeplatzgebühr zusätzlich
1,00 €/Person/Boot um solche Kosten abzufangen.
Wird der Liegetarif auf 1,60 € erhöht und zusätzlich 1,00 € pro Person und Boot eingenommen ist nach derzeitigem Stand davon auszugehen, dass der Sportboothafen kostendeckend betrieben werden kann (siehe dazu auch Anlage 1 Beispielrechnung).
Die Neufassung der Tarife für das Anlegen von Wasserfahrzeugen am Hafen(Bollwerk) und an Steganlagen der Stadt Röbel/Müritz ist diesem Beschluss als Anlage 2 beigefügt.
