Beschlussvorlage - 25-2019-041

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die anliegende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

1.  Die Stadtvertretung kann gem. § 36 Abs. 1 KV M-V bei Bedarf zur Vorbereitung ihrer Beschüsse zeitweilige Ausschüsse bilden, deren Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben in der Hauptsatzung zu regeln ist.

Für die Vorbereitung von privatrechtlichen Verträgen soll ein zeitweiliger Ausschuss MüritzTherme gegründet werden. Er soll aus 5 Stadtvertretern bestehen und in nicht öffentlicher Sitzung tagen.

 

2.  Aufgrund der Entschädigungsverordnung – Entsch VO M-V vom 6. Juni 2019 wird eine Änderungen der Hauptsatzung erforderlich, da die Gewährung von Entschädigungen in dieser zu regeln ist.

 

Die §§ 8 und 10 der derzeit gültige Hauptsatzung werden wie folgt geändert:

 

(Die Höhe der Sitzungsgelder können entsprechend der neuen Entschädigungsverordnung vom 6. Juni 2019 angepasst werden.)

 

In der anliegenden Hauptsatzung sind die fehlenden Sätze einzutragen.

 

Die Höhe der Aufwandsentschädigungen richtet sich nach der Einwohnerzahl der Stadt. Stichtag ist der  30.06.2019: 5.000 Einwohner

 

Funktion

alte Beträge

neue  Höchstbe-träge lt. Entschädi-gungsverordnung

Erklärung

Entscheidung

Präsident der Stadt-vertretung

§ 5 Entsch-VO

270,00 €/mtl.

bis 300,00 €/mtl.

bis zu 5000 Einwohner

Höhe muss festgelegt werden

Stellvertreter des Bürgermeisters

§ 6 Abs. 1

Entsch.-VO

 

 

1. Stellvertretung                 150,00 €/mtl.          2. Stellvertretung    75,00 €/mtl.

bis 280,00 €/mtl.

Die Entschädi-gung richtet sich in geschäfts-führenden Ge-meinden nach der Einwohnerzahl des Amtes (14.441)

Höhe muss festgelegt werden

Fraktionsvorsitzende

§ 10 Abs. 1 Entsch-VO

160 € /mtl.

bis 120,00 € mtl.

 

Höhe muss festgelegt werden

Gleichstellungsbeauf-tragte

§ 12 Entsch-VO

130,00 € mtl.

130,00 €/mtl.

 

Höhe muss festgelegt werden

Mitglieder der Stadtvertretung und der Ausschüsse

§ 14 Abs. 3 Entsch-VO

 

 

 

Hauptausschuss 25,00 € je Teil-nahme an Sitzungen;

Alle anderen Aus-schüsse 20,00 €

je Teilnahme an Sitzungen

bis 40,00 € je Teilnahme an Sitzungen

 

Höhe muss festgelegt werden

Ausschuss-vorsitzende

§ 14 Abs. 3

Entsch-VO

je geleitete Sit-zung 40,00 €

in Höhe des 1 ½ fachen des Sitzungsgeldes  je geleitete Sitzung

max. 60,00 €

 

Höhe muss festgelegt werden

Sockelbetrag Stadtvertreter

§ 14 Abs. 4 Entsch-VO

 

 

 

 

 

 

Max 50,00 €/mtl.

Stadtvertreter können sofern sie keine funk-tionsbezogenen Aufwandaentschädigung  von der selben Körper-schaft erhalten, zusätzlich zur sitzungsbezogenen Aufwandsent-schädigung einen mtl. Sockelbetrag erhalten. Der Betrag richtet sich nach der Einwohnerzahl.

Höhe muss festgelegt werden

(Kann-Bestimmung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

X

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

X

Ja, Produktkonto 11100

 

 

 

 

 

 

                          50130000.

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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