Beschlussvorlage - 03-2019-017
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Buchholz
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Heidemarie Lübke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Buchholz
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Entscheidung
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11.09.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Aufgrund der Entschädigungsverordnung – Entsch VO M-V vom 6. Juni 2019 wird eine Änderungen der Hauptsatzung erforderlich, da die Gewährung von Entschädigungen in dieser zu regeln ist.
Der § 6 der derzeit gültige Hauptsatzung wird wie folgt geändert:
(Die Höhe der Sitzungsgelder können entsprechend der neuen Entschädigungsverordnung vom 6. Juni 2019 angepasst werden.
In der anliegenden Hauptsatzung sind die fehlenden Sätze einzutragen.
Die Höhe der Aufwandsentschädigungen richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde. Am Stichtag (30.06.2019) hatte die Gemeinde: 136 Einwohner
Funktion | alte Beträge | neue Höchstbeträge lt. Entschädigungs-verordnung | Erklärung | Entscheidung |
Bürgermeister § 8 Abs. 1 Lt. Entsch-VO M-V | 420 €/mtl. | bis 700,00 €/mtl. | Bis zu 500 Einwohner | Höhe muss festgelegt werden |
Stellvertreter des Bürgermeisters § 8 Abs. 2 lt. Entsch.-VO M-V
| 1. Stellvertretung keine . 2. Stellvertretung keine. | 1. Stellvertretung bis 20 % der festgeleg-ten Bürgermeister-entschädigung 2. Stellvertretung bis 10 % der estgelegten Bürgermeisterent-schädigung . | Dabei ist unerheblich, ob die Vertretung ausgeübt wird. | Höhe muss festgelegt werden |
Mitglieder der Gemeindevertretung und der Ausschüsse § 14 Abs. 7 lt. Entsch-VO M-V | 40,,00 € /je Teilnahme an Sitzungen | bis 40,00 € je Teilnahme an Sitzungen |
| Höhe muss festgelegt werden |
Ausschuss-vorsitzende § 14 Abs. 7 lt. Entsch-VO M-V | 45,00 € Sitzungs-geldes je geleite-te Sitzung max. 60,00 € | in Höhe des 1 ½ fachen des Sitzungsgeldes je geleitete Sitzung max. 60,00 € |
| Höhe muss festgelegt werden |
Sockelbetrag Gemeindevertreter
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Max 10,00 €/mtl. | Gemeindevertreter können sofern sie keine funk-tionsbezogenen Aufwandaentschädigung von der selben Körper-schaft erhalten, zusätzlich zur sitzungsbezogenen Aufwandsent-schädigung einen mtl. Sockelbetrag erhalten. Der Betrag richtet sich nach der Einwohnerzahl. | Höhe muss festgelegt werden (Kann-Bestimmung)
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