Beschlussvorlage - 25-2019-048

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Planentwurf über die nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwick-lung aufzustellende Satzung über den Bebauungsplan „Mehrfamilienhausquartier Seebadstraße“ der Stadt Röbel/Müritz wird in der vorliegenden Fassung vom Juni 2019 beschlossen. Der Entwurf der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegen-den Fassung vom Juni 2019 gebilligt.
     
  2. Der Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan „Mehrfamilienhausquartier Seebadstraße“ der Stadt Röbel/Müritz und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von Bebauungsplanentwurf und Begründung zu unterrichten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Gemeinden  wird gemäß § 4b BauGB einem Dritten übertragen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Satzung über den Bebauungsplan „Mehrfamilienhausquartier Seebadstraße“ der Stadt Röbel/Müritz wird gem. § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleu-nigten Verfahren aufgestellt.

Der Vorentwurf wurde im Bauausschuss beraten. Nunmehr liegt der Entwurf des B-Planes „Mehrfamilienhausquartier Seebadstraße“ mit Stand Juni 2019 zur Beratung und Beschluss-fassung in den Gremien der Stadtvertretung vor. Auf der Grundlage des Entwurfes erfolgen dann die nächsten Verfahrensschritte.

Nach Bestätigung des vorliegenden Entwurfsstandes vom Juni 2019 werden die im Rahmen der Bauleitplanung durchzuführenden Verfahrensschritte der förmlichen Öffentlichkeitsbetei-ligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorbe-reitet und durchgeführt. Weiterhin erfolgt die Abstimmung mit den Nachbargemeinden.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind der Entwurf des Bebauungsplans „Mehrfamilienhausquartier Seebadstraße“ der Stadt Röbel/Müritz und der Entwurf der Begründung öffentlich auszule-gen und es sind die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen wäh-rend der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt blei-ben können.   

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB holt die Verwaltung oder ein gemäß § 4b BauGB beauftragter Dritter die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf und zur Begründung ein, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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