Beschlussvorlage - 25-2019-046
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägung der Stellungnahmen zum Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan „An de Wisch“ der Stadt Röbel/Müritz im beschleunigten Verfahren gemäß Â§ 13a BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
- Antragsteller:
- Berger, Uwe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung Röbel/Müritz
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Vorberatung
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13.08.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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17.09.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die zum Entwurf (Stand Februar 2019) der Satzung über den Bebauungsplan „An de Wisch“ der Stadt Röbel/Müritz während der vereinfachten Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den Empfehlungen in der Abwägungstabelle (siehe Anlage) beschlossen.
- Die zum Entwurf (Stand April 2019) der Satzung über den Bebauungsplan „ An de Wisch“ der Stadt Röbel/Müritz während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (siehe Anlage) beschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit, die Anregungen erhoben haben, über das Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf der Grundlage des Planentwurfes mit Stand Februar 2019 wurde gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB in der Zeit vom 18.03.2019 bis zum 22.03.2019 eine vereinfachte Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgenommen. Während dieser Beteiligungszeit ist eine Stellungnahme der Öffentlichkeit eingegangen.
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz hat in öffentlicher Sitzung am 21.06.2019 den Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan „An de Wisch “ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB in der Fassung vom April 2019 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Der Planentwurf (April 2019) und die Begründung (April 2019) lagen in der Zeit vom 24.06.2019 bis einschließlich 25.07.2019 zu jedermann Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amt Röbel/Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz im Bauamt während der Dienstzeiten öffentlich aus. Darüber hinaus war die Einsichtnahme im Internet auf der Homepage des Amtes Röbel/Müritz unter dem Pfad „laufende Bauleitplanverfahren“ möglich. Während dieser Auslegungszeit sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen.
Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. gem. § 4a BauGB mit Schreiben vom 12.06.2019 von der Planung unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Gemäß § 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 Baugesetzbuch sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Der Inhalt der eingegan-genen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist in der als Anlage beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft. Sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt wer-den.
Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die Mitteilung bzw. Einsichtnahme soll spätestens nach Inkrafttreten des Bebauungsplans erfolgen bzw. ermöglicht werden. Die nicht berücksichtig-ten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Plans mit einer Stellungnahme der Stadt vor-zulegen.
