Beschlussvorlage - 25-2019-028
Grunddaten
- Betreff:
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Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebes MüritzTherme
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Tino Franke
- Antragsteller:
- Franke, Tino
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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21.05.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt gemäß § 6 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 14. Juli 2017 (GVOBL. M-V 2017, S. 206) den Jahresabschluss des Eigenbetriebes MüritzTherme für das Jahr 2015 mit einem Fehlbetrag in Höhe von 397.475,12 €.
Der Fehlbetrag ist entsprechend § 13 Abs. 4 der EigVO aus dem Haushalt der Stadt Röbel/Müritz auszugleichen.
Die Veröffentlichung erfolgt nach Beschlussfassung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Röbel/Müritz.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch den Landesrechnungshof wurde für das Wirtschaftsjahr 2015 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AWADO Deutsche Audit GmbH mit der Prüfung beauftragt. Dieses Unternehmen hat den Jahresabschluss 2015 geprüft und den Prüfbericht mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 30. November 2018 an die Stadt übersandt. Der Landesrechnungshof M-V schließt sich mit Schreiben vom 03.04.2019 den Ausführungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft an und verweist gesondert auf den Bestätigungsvermerk. Die Eigenkapitalquote liegt mit 21,0 % (Vorjahr 9,3 %) unter der nach Eigenbetriebsverordnung geforderten 30 %. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs wird seit 2015 in den drei Bereichen (Therme, Campingplatz und Strandbad) geplant. Diesbezüglich musste auch die Eigenbetriebssatzung angepasst werden.
Mit dem Wirtschaftsplan 2015 war ein Fehlbetrag von 380.000 € geplant. Das Ergebnis hat sich also um 17.475,12 € verschlechtert. 2015 konnten mehr Umsatzerlöse durch die Erstattung der Umsatzsteuer aus Vorjahren erzielt werden. Außerdem erfolgte eine höhere Auflösung der Sonderposten (Plan 2015 = 243,5 T€, Ergebnis = 805,6 TE). Diese außergewöhnliche hohe Differenz zwischen dem Plan und dem Ergebnis ist auf den Verlust von Gegenständen des Anlagevermögens zurückzuführen, welche im Zusammenhang mit der Baumaßnahme Beckenkopfsanierung stehen. Die Sonderposten werden ertragswirksam mit dem Abgang des Vermögens aufgelöst. Zum Zeitpunkt der Planung konnte dieser Wert nicht annährend kalkuliert werden. Analog zu den Sonderposten musste auch der Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens erfolgen. Geplant waren Abschreibungen in Höhe von 310,1 T€, das Ergebnis beträgt 382,2 T€. Der außerordentliche Verlust infolge der Baumaßnahme wird mit zusätzlichen 543,6 T€ ausgewiesen. Für sonstige betriebliche Aufwendungen (Reparaturen, Versicherung, Buchhaltungskosten, etc.) wurden 477,1 T€ eingeplant. Mit einem Ergebnis von 470,0 T€ konnte der Ansatz annähernd eingehalten werden.
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