Beschlussvorlage - 06-2019-004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung zum Doppelhaushalt 2018/2019 mit den dazugehörigen Anlagen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 48 Abs. 2 Nr. 5 Kommunalverfassung M-V hat die Gemeinde Gotthun eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Bedienstete eingestellt, befördert oder in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.

 

Die Erstellung der Nachtrahshaushaltssatzung wurde notwendig, da ein Gemeindearbeiter über das Teilhabe-Chancen-Gesetz eingestellt werden soll. Die Einstellung erfolgt über 5 Jahre mit folgenden Fördersätzen:

 

1 Jahr

100%

2 Jahr

100%

3 Jahr

90%

4 Jahr

80%

5 Jahr

70%

 

Der Eigenanteil der Gemeinde liegt insgesamt bei 17.400 €.

 

Die Nachtragshausaltssatzung mit den Anlagen ist unverzüglich der Kommunalaufsicht vorzulegen. Sie ist öffentlich bekannt zu machen und an 7 Werktagen in der Amtsverwaltung öffentlich auszulegen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

x

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

x

Ja, Hhst.

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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