Beschlussvorlage - 06-2019-004
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtragshaushaltssatzung zum Doppelhaushalt 2018/2019 der Gemeinde Gotthun
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Matthias Mahnke
- Antragsteller:
- Mahnke, Matthias
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Gotthun
|
Entscheidung
|
|
|
|
23.04.2019
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 48 Abs. 2 Nr. 5 Kommunalverfassung M-V hat die Gemeinde Gotthun eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Bedienstete eingestellt, befördert oder in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.
Die Erstellung der Nachtrahshaushaltssatzung wurde notwendig, da ein Gemeindearbeiter über das Teilhabe-Chancen-Gesetz eingestellt werden soll. Die Einstellung erfolgt über 5 Jahre mit folgenden Fördersätzen:
1 Jahr | 100% |
2 Jahr | 100% |
3 Jahr | 90% |
4 Jahr | 80% |
5 Jahr | 70% |
Der Eigenanteil der Gemeinde liegt insgesamt bei 17.400 €.
Die Nachtragshausaltssatzung mit den Anlagen ist unverzüglich der Kommunalaufsicht vorzulegen. Sie ist öffentlich bekannt zu machen und an 7 Werktagen in der Amtsverwaltung öffentlich auszulegen.
