Beschlussvorlage - 13-2019-001
Grunddaten
- Betreff:
-
Festsetzung eines Termins einer möglichen Stichwahl
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Heidemarie Lübke
- Antragsteller:
- Lübke, Heidemarie
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Leizen
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Entscheidung
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26.02.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Beschluss der Landesregierung Mecklenburg - Vorpommern vom 27.11.2018 ist der 26. Mai 2019 als Wahltag für die nächsten landesweiten Kommunalwahlen (Wahl der Gemeindevertretungen, der ehrenamtlichen Bürgermeister und der Kreistage) festgelegt worden.
Gem. § 3 Abs. 4 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern ist mit der Festlegung des Wahltages für die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeister gleichzeitig über den Termin für eine mögliche Stichwahl zu entscheiden.
Diese Stichwahl findet regelmäßig zwei Wochen nach der Hauptwahl statt. Der zweite Sonntag nach der Wahl ist in diesem Jahr der Pfingstsonntag (09. Juni.2019). Da ein Feiertag für die Durchführung einer Wahl ungünstig ist, kann durch Beschluss der Gemeindevertretung dieser Termin, der spätestens bis zum Ende der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen (12. März 2019) gefasst werden muss, um bis zu zwei Wochen verschoben werden.
Um im Amtsbereich Röbel-Müritz einen einheitlichen Termin für eventuell notwendige Stichwahlen der ehrenamtlichen Bürgermeister/innen festzulegen, sollen diese am 16. Juni 2019 stattfinden.
