Beschlussvorlage - 25-2019-013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt gemäß § 6 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 14. Juli 2017 (GVOBL. M-V 2017, S. 206) den Jahresabschluss des Eigenbetriebes MüritzTherme für das Jahr 2014 mit einem Fehlbetrag in Höhe von 269.698,94 €.

 

Der Fehlbetrag ist entsprechend § 13 Abs. 4 der EigVO aus dem Haushalt der Stadt Röbel/Müritz auszugleichen.

 

Die Veröffentlichung erfolgt nach Beschlussfassung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Röbel/Müritz.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch den Landesrechnungshof wurde für  das Wirtschaftsjahr 2014 erneut die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fidelis Revision GmbH mit der Prüfung beauftragt. Dieses Unternehmen hat den Jahresabschluss 2014 geprüft und den Prüfbericht mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 07. Februar 2018 an die Stadt übersandt. Der Landesrechnungshof M-V hat mit Schreiben vom 21.06.2018 den Prüfbericht nur unter Zurückstellung von erheblichen Bedenken freigegeben. Die Bedenken beziehen sich insbesondere auf die niedrige Eigenkapitalquote von 9,3 % (Vorjahr 21,6%). Gefordert werden nach der Eigenbetriebsverordnung 30 %. Weiterhin erwartet der Landesrechnungshof M-V ab 2015 eine vollständige Bereichsrechnung. Die Spartenrechnung ist nicht ausreichend. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs wird bereits seit 2015 in den drei Bereichen (Therme, Campingplatz und Strandbad) geplant. Diesbezüglich ist auch die Eigenbetriebssatzung anzupassen, an der derzeit gearbeitet wird.

 

Mit dem Wirtschaftsplan 2014 war ein Fehlbetrag von 179.000 € geplant. Das Ergebnis hat sich also um 90.698,94 € verschlechtert. Die Ursachen liegen vor allem in einer geringeren Auflösung der Sonderposten zum Anlagevermögen (Plan 2014 = 251.000 €, Ergebnis 2014 = 233.293 €). Bei den betrieblichen Aufwendungen wurden 40.381,42 mehr ausgegeben. Der nicht geplante Materialaufwand für bezogene Leistungen betrug 45.98754 €.

Der Fehlbetrag wurde bereits in Höhe von 179.000 € durch Überweisung der Stadt auf das Konto des Eigenbetriebes ausgeglichen. Die Verbuchung des Restbetrages erfolgt über das Verbindlichkeitskonto (Verrechnungen Eigenbetrieb gegenüber Stadt).

Der Ausgleich des Fehlbetrages wird nach der Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2014 gegen den Verlust gebucht.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

X

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

X

Ja, Hhst.              62300.54131000

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Kosten in €      269.699

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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