Beschlussvorlage - 25-2019-005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Stadt Röbel/Müritz zum 31.12.2014 fest. Der Jahresüberschuss von 70.065,19wird auf neue Rechnung vorgetragen. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V beschließt die Stadtvertretung über die Jahresrechnung und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters. Die Entlastung des Bürgermeisters  bedarf eines gesonderten Beschlusses.

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt hat den Jahresabschluss 2014 gemäß

§ 3 a Kommunalprüfungsgesetz zu prüfen.

Für 2014 war der dritte doppische Jahresabschluss zu erstellen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis der Prüfung in seinem Prüfungsbericht zusammengefasst und einen uneingeschränkten Prüfungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie einer Feststellung durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

Die Bilanzsumme beträgt am 31.12.201444.452.389,73 €

Das Jahresergebnis im Ergebnishaushalt beträgt       70.065,19 €

Der liquide Bestand beträgt am 31.12.2014  1.850.404,10 €

 

Der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt wurde unter Berücksichtigung der Vorträge aus Vorjahren erreicht.

 

Vorträge aus Vorjahren                    698.770,96 €

./. Jahresergebnis 2014                                70.065,19

Haushaltsausgleich Ergebnishaushalt           768.836,15 €

nach § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik M-V

 

Der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt wurde unter Berücksichtigung der Vorträge aus Vorjahren ebenfalls erreicht.

 

Saldo laufende Ein- und Auszahlungen zum

31.12. des Haushaltsvorjahres                         2.599.361,49 €

Saldo der ordentlichen und außerordentlichen

Ein- und Auszahlungen           528.441,39 €

Planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen          -407.754,25

Haushaltsausgleich Finanzhaushalt

nach § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik M-V        2.720.048,63 €

 

 

Die Stadt Röbel/Müritz hat im Jahr 2014 einen Jahresüberschuss vor Veränderung der Rücklagen von 70.065,19 € erwirtschaftet. Die gemäß § 18 Abs. 4 GemHVO-Doppik M-V möglichen Entnahmen aus der Kapitalrücklage in Höhe der investiv gebundenen Zuweisungen (investive Schlüsselzuweisungen und Zuweisungen für übergemeindliche Aufgaben) entfallen somit. Die Bestände werden ins nächste Haushaltsjahr übertragen und können somit für einen späteren Haushaltsausgleich verwendet werden.

 

Der Beschluss über den Jahresabschluss 2014 ist der Kommunalaufsicht unverzüglich mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wann und wo über 7 Werktage die öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses erfolgt. Zu den auszulegenden Unterlagen gehört auch der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

X

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

X

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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