Beschlussvorlage - 25-2019-008
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Röbel/Müritz
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Sylvia Weber
- Antragsteller:
- Weber, Silvia
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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26.02.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Stadt Röbel/Müritz zum 31.12.2015 fest. Der Jahresüberschuss von 206.077,18 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird zugestimmt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V beschließt die Stadtvertretung über die Jahresrechnung und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters. Die Entlastung des Bürgermeisters bedarf eines gesonderten Beschlusses.
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt hat den Jahresabschluss 2015 gemäß
§ 3 a Kommunalprüfungsgesetz zu prüfen.
Für 2015 war der vierte doppische Jahresabschluss zu erstellen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis der Prüfung in seinem Prüfungsbericht zusammengefasst und einen uneingeschränkten Prüfungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie einer Feststellung durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.
Die Bilanzsumme beträgt am 31.12.201545.068.775,92 €
Das Jahresergebnis im Ergebnishaushalt beträgt 206.077,18 €
Der liquide Bestand beträgt am 31.12.2015 2.822.351,90 €
Der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt wurde unter Berücksichtigung der Vorträge aus Vorjahren erreicht.
Vorträge aus Vorjahren 768.836,15 €
./. Jahresergebnis 2015 206.077,18 €
Haushaltsausgleich Ergebnishaushalt 974.913,33 €
nach § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik M-V
Der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt wurde unter Berücksichtigung der Vorträge aus Vorjahren ebenfalls erreicht.
Saldo laufende Ein- und Auszahlungen zum
31.12. des Haushaltsvorjahres 2.720.048,63 €
Saldo der ordentlichen und außerordentlichen
Ein- und Auszahlungen 610.890,03 €
Planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen -319.454,19 €
Haushaltsausgleich Finanzhaushalt
nach § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik M-V 3.011.484,47 €
Die Stadt Röbel/Müritz hat im Jahr 2015 einen Jahresüberschuss vor Veränderung der Rücklagen von 206.077,18 € erwirtschaftet. Die gemäß § 18 Abs. 4 GemHVO-Doppik M-V möglichen Entnahmen aus der Kapitalrücklage in Höhe der investiv gebundenen Zuweisungen (investive Schlüsselzuweisungen und Zuweisungen für übergemeindliche Aufgaben) entfallen somit. Die Bestände werden ins nächste Haushaltsjahr übertragen und können somit für einen späteren Haushaltsausgleich verwendet werden.
Der Beschluss über den Jahresabschluss 2015 ist der Kommunalaufsicht unverzüglich mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wann und wo über 7 Werktage die öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses erfolgt. Zu den auszulegenden Unterlagen gehört auch der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses.
