Beschlussvorlage - 13-2018-015
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Änderung des Vertrages zur Zahlung der Konzessionsabgabe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Tino Franke
- Antragsteller:
- Franke, Tino
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Leizen
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Entscheidung
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22.11.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die beiliegende Änderung zum § 3(1) des Vertrages mit dem Eigenbetrieb Müritz-Elde-Wasser des Amtes Röbel-Müritz (MEWA) über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Wasserversorgung im Gebiet der Gemeinde.
Die Änderung tritt am 01.01.2019 in Kraft.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Seit dem Jahr 2011 zahlt der Eigenbetrieb MEWA für die amtsangehörigen Gemeinden (ohne die Gemeinde Schwarz) eine Konzessionsabgabe für Trinkwasser. Ursprünglich wurde eine Höhe von 160 TEUR jährlich festgeschrieben. 2012 wurde die 1. Änderung zu den Verträgen beschlossen. Festgesetzt wurde die Höhe nun auf 10% der im Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebes im Vorjahr geplanten Umsatzerlöse für Trinkwasser. Des Weiteren wurden die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zahlung einer Konzessionsabgabe eingearbeitet. Voraussetzung für die Zahlung ist ein Mindestgewinn von 1,5% des Sachanlagevermögens im Durchschnitt der letzten 3 Jahre. In einer 2. Änderung (gültig ab 2017) wurde eine Abschlagszahlung vereinbart, die Restzahlung erfolgt nun nach dem Jahresabschluss.
Die Preise und Gebühren wurden für den Wirtschaftsplan ab 2019 neu kalkuliert. Wir werden den Mengenpreis, der seit 1993 stabil 1,10 €/netto beträgt, stabil halten. Dazu muss der Grundpreis erhöht werden. Ein wesentlicher Vorteil eines höheren Grundpreises ist, dass er sich nicht negativ auf den Wasserverbrauch auswirkt. Die Kosten im Bereich Wasser fallen an, unabhängig davon, ob das Netz gering oder in hohem Maße genutzt wird. Sinkende Wasserabnahmemengen bedeuten erhöhte Kosten für vermehrtes Spülen der Leitungen.
Das erste Ergebnis der Kalkulation hat eine Erhöhung von mindestens 40%, eher Richtung 50% ergeben. Im Jahr 2015 musste der Grundpreis bereits um 50% erhöht werden. Durch die Bedingungen des Finanzamtes zur Zahlung einer Konzessionsabgabe schaukeln sich die Preise in eine nicht vertretbare Höhe auf, da die „normalen“ Kostensteigerungen auch zur Erhöhung des Mindestgewinns und der Konzessionsabgabe führen. - Ohne Konzessionsabgabe würde ein positives Ergebnis bis einschließlich 2022 ohne Preiserhöhung möglich sein.
Es wurde nach Lösungen gesucht. Die Kalkulation wurde dann anstatt mit 10% mit 5% erstellt. Das würde für den Wirtschaftsplan 2019 eine Zahlung der Konzessionsabgabe von 93 TEUR bedeuten.
Dies ergibt dann eine Erhöhung des Grundpreises um 20%. Die nächste Kalkulation ist in 4 Jahren vorgesehen.
Um die Preise im vertretbarem Maße zu kalkulieren und zu planen, ist die Senkung der Konzessionsabgabe auf 5% notwendig.
