Beschlussvorlage - 06-2018-010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahres-abschluss der Gemeinde Gotthun zum 31.12.2016 fest. Der Jahresüberschuss von 24.756,80wird nach Beschlussfassung auf neue Rechnung vorgetragen. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V  beschließt die Gemeindevertretung über die Jahresrechnung und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters. Die Entlastung des Bürgermeisters  bedarf eines gesonderten Beschlusses.

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde hat den Jahresabschluss 2016 gemäß

§ 3 a Kommunalprüfungsgesetz zu prüfen.

Für 2016 war der fünfte doppische Jahresabschluss zu erstellen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis der Prüfung in seinem Prüfungsbericht zusammengefasst und einen uneingeschränkten Prüfungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie einer Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

Die Bilanzsumme beträgt am 31.12.2016 3.771.026,28 €

Das Jahresergebnis im Ergebnishaushalt beträgt      24.756,80 €

Der liquide Bestand beträgt am 31.12.2016               204.270,99 €

 

Der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt wurde unter Berücksichtigung der Vorträge aus Vorjahren nicht erreicht.

 

Vorträge aus Vorjahren                  -192.863,22 €

./. Jahresergebnis 2016                             +24.756,80

Haushaltsausgleich Ergebnishaushalt         -168.106,42 €

nach § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik M-V

 

Der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt wurde unter Berücksichtigung der Vorträge aus Vorjahren erreicht.

 

Saldo laufende Ein- und Auszahlungen zum

31.12. des Haushaltsvorjahres                            93.494,73 €

Saldo der ordentlichen und außerordentlichen

Ein- und Auszahlungen         132.915,30 €

Planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen          -36.321,64

Haushaltsausgleich Finanzhaushalt

nach § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik M-V         190.088,39 €

 

Die Gemeinde Gotthun hat im Jahr 2016 einen Jahresüberschuss vor Veränderung der Rücklagen von +24.756,80 € erwirtschaftet. Gemäß § 18 Abs. 4 GemHVO-Doppik M-V besteht die Möglichkeit, den Fehlbetrag durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe der investiven Schlüsselzuweisungen (ab 01.01.2012) zu decken. Voraussetzung ist, dass der Jahresfehlbetrag durch die planmäßigen Abschreibungen auf die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens abzüglich der korrespondierenden Erträge durch die Auflösung von Sonderposten entstanden ist. Auf Grund des positiven Jahresergebnisses erfolgte eine Einstellung in die zweckgebundene Kapitalrücklage in Höhe von 7.899,49 €. Diese kann für einen späteren Haushaltsausgleich verwendet werden. Eine zweckgebundene Ergebnisrücklage (Finanzausgleichsrücklage) war im Jahr 2016 nicht zu bilden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Beschluss über den Jahresabschluss 2016 ist der Kommunalaufsicht unverzüglich mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wann und wo über 7 Werktage die öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses erfolgt. Zu den auszulegenden Unterlagen gehört auch der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

X

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

X

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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