Beschlussvorlage - 06-2018-006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gotthun beschließt eine Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage in Höhe von 12.936,54 € gem. § 18 Abs. 4 GemHVO-Doppik  M-V.

2. Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Gotthun zum 31.12.2014 fest. Der Jahresfehlbetrag von

-43.773,90wird nach Beschlussfassung auf neue Rechnung vorgetragen. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V  beschließt die Gemeindevertretung über die Jahresrechnung und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters. Die Entlastung des Bürgermeisters  bedarf eines gesonderten Beschlusses.

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde hat den Jahresabschluss 2014 gemäß

§ 3 a Kommunalprüfungsgesetz zu prüfen.

Für 2014 war der dritte doppische Jahresabschluss zu erstellen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis der Prüfung in seinem Prüfungsbericht zusammengefasst und einen uneingeschränkten Prüfungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie einer Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

Die Bilanzsumme beträgt am 31.12.2014 3.820.466,90 €

Das Jahresergebnis im Ergebnishaushalt beträgt     -43.773,90 €

Der liquide Bestand beträgt am 31.12.2014                 85.049,92 €

 

Der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt wurde unter Berücksichtigung der Vorträge aus Vorjahren nicht erreicht.

Vorträge aus Vorjahren         -95.834,42 €

./. Jahresergebnis 2014                              -43.773,90

Haushaltsausgleich Ergebnishaushalt         -139.608,32 €

nach § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik M-V

 

Der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt wurde unter Berücksichtigung der Vorträge aus Vorjahren erreicht.

 

Saldo laufende Ein- und Auszahlungen zum

31.12. des Haushaltsvorjahres                          125.764,53 €

Saldo der ordentlichen und außerordentlichen

Ein- und Auszahlungen            -4.328,64 €

Planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen          -36.885,77

Haushaltsausgleich Finanzhaushalt

nach § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik M-V           84.550,12 €

 

Die Gemeinde Gotthun hat im Jahr 2014 einen Fehlbetrag vor Veränderung der Rücklagen von -106.365,44 € erwirtschaftet. Gemäß § 18 Abs. 4 GemHVO-Doppik M-V besteht die Möglichkeit, den Fehlbetrag durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe der investiven Schlüsselzuweisungen (ab 01.01.2012) zu decken. Voraussetzung ist, dass der Jahresfehlbetrag durch die planmäßigen Abschreibungen auf die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens abzüglich der korrespondierenden Erträge durch die Auflösung von Sonderposten entstanden ist.

 

 

Abschreibungen                            125.357,93

- Erträge aus Sonderposten                   31.417,02

= Restbetrag (Nettoabschreibung)             93.940,91

 

Jahresfehlbetrag          -106.365,44

 

 

Der Jahresfehlbetrag von -106.365,44 € ist somit auch auf die nicht durch Sonderposten gedeckten Abschreibungen zurückzuführen. Die Voraussetzungen nach § 18 Abs. 4 GemHVO-Doppik M-V sind erfüllt und eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 12.936,54(davon aus 2013  7.949,80 €) möglich. Der Jahresfehlbetrag beträgt nach dieser Rücklagenentnahme -93.428,90 €.

Die Gemeinde Gotthun hat im Haushaltsjahr 2012 eine Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich in Höhe von 49.655,00 € gebildet. Diese Finanzausgleichsrücklage gemäß § 37 Abs. 6 GemHVO-Doppik M-V ist zu bilden, wenn die Steuerkraft der Gemeinde zum Durchschnitt der zwei vorangegangenen Haushaltsjahre um mehr als 30 Prozent gestiegen ist. Diese Rücklage wird nun im Haushaltsjahr 2014 wieder aufgelöst. Der Jahresfehlbetrag beträgt nach der Entnahme aus der Ergebnisrücklage           -43.773,90 €.  

 

 

Der Beschluss über den Jahresabschluss 2014 ist der Kommunalaufsicht unverzüglich mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wann und wo über 7 Werktage die öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses erfolgt. Zu den auszulegenden Unterlagen gehört auch der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

X

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

X

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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