Beschlussvorlage - 25-2018-063
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss über die Satzung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Hafenquartier Röbel" der Stadt Röbel/Müritz im beschleunigten Verfahren gemäß Â§ 13a BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
- Antragsteller:
- Berger, Uwe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung Röbel/Müritz
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Vorberatung
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13.11.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Vorberatung
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11.12.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:
- Die im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellte 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hafenquartier Röbel“ der Stadt Röbel/Müritz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan, wird in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2018 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB im Vernehmen mit § 12 BauGB als Satzung beschlossen.
- Die Begründung in der Fassung vom Oktober 2018 wird gebilligt.
- Die im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellte Satzung über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hafenquartier Röbel“ der Stadt Röbel/Müritz ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hafenquartier Röbel“ der Stadt Röbel/Müritz mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Für die Umsetzung der mit der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hafenquartier Röbel“ der Stadt Röbel/Müritz geplanten Vorhaben wurde über den gemäß § 12 BauGB erforderlichen Durchführungsvertrag durch die Stadt Röbel/Müritz ein Beschluss gefasst. Der Durchführungsvertrag wurde im Anschluss an die Beschlussfassung ausgefertigt.
Die erforderlichen Verfahrensschritte im Aufstellungsverfahren zur Satzung über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hafenquartier Röbel“ der Stadt Röbel/Müritz wurden abgearbeitet.
Nach der Ausfertigung des Durchführungsvertrages und im Ergebnis des durchgeführten Abwägungsverfahrens kann nunmehr die im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellte 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hafenquartier Röbel“ der Stadt Röbel/Müritz als Satzung beschlossen werden.
Nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung ist die Satzung ortsüblich bekannt zu machen und erlangt damit Rechtskraft.
