Beschlussvorlage - 05-2018-020
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 06 "Solarpark östlich der Bundesautobahn A 19" der Gemeinde Fincken
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Henryk Mogck
- Antragsteller:
- Mogck, Henryk
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Fincken
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Entscheidung
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09.10.2018
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11.12.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf Stand Januar 2018 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 06 „Solarpark östlich der Autobahn A 19“ der Gemeinde Fincken vorgebrachten Anregungen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
(siehe beiliegende Anlage zum Abwägungsbeschluss)
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Bürger, die Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 06 „Solarpark östlich der Autobahn A 19“ der Gemeinde Fincken hat im Zeitraum vom 05.03.2018 bis einschließlich 16.03.2018 öffentlich ausgelegen.
Die von der Aufstellung des Bebauungsplanes betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert.
Die vorgetragenen Anregungen der Behörden und sonstigen TöB und der Bürger wurden vom Planungsbüro ausgewertet und sind in beiliegendem Abwägungsmaterial zusammengestellt. Gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.
