Beschlussvorlage - 25-2018-058
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss über den Durchführungsvertrag gemäß Â§ 12 Abs. 1 BauGB zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Hafenquartier Röbel" der Stadt Röbel/Müritz im beschleunigten Verfahren gemäß Â§ 13a BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Reiko Tulke
- Antragsteller:
- Tulke, Reiko
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Entscheidung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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18.09.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:
Dem Abschluss des Durchführungs- und Erschließungsvertrages gemäß § 12 Abs. 1 BauGB zwischen der Stadt Röbel/Müritz und Herrn Eckhard Wilk, zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hafenquartier Röbel“ der Stadt Röbel/Müritz wird in der vorliegenden Fassung vom 29.08.2018 zugestimmt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 12.06.2018 hat die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz die Einleitung des Aufstellungsverfahrens für die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hafenquartier Röbel“ beschlossen.
Auch für die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist der Abschluss eines Durchführungs- und Erschließungsvertrages erforderlich, mit dem sich der Vorhabenträger zur Durchführung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten verpflichtet (§ 12 Abs. 1 BauGB). Dies regelt der anliegende Durchführungsvertrag.
In diesem Zusammenhang wurden durch die Verwaltung die Voraussetzungen des § 12 Abs. 1 BauGB, d. h. die Verfügbarkeit des Vorhabengrundstücks und auch die finanzielle Leistungsfähigkeit des Vorhabenträgers geprüft. Demnach ist der Vorhabenträger bereit und in der Lage, das abgestimmte Vorhaben zu realisieren.
