Beschlussvorlage - 25-2018-050

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 mit den dazugehörigen Anlagen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 48 Abs. 2 Nr. 4 Kommunalverfassung M-V hat die Stadt Röbel/Müritz eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.

 

Die Erstellung des Nachtrages ist im Wesentlichen auf folgende Maßnahmen zurückzuführen:

 

  1. Kostensteigerung NAWI-Haus
  2. Kostensteigerung Mülhentor (Beleuchtung und Gehweg)
  3. Neuveranschalgung Parkplatz NAWI- Haus
  4. Erhöhte Einzahlungen aus Grundstücksverkäufen

 

 

Die Nachtragshausaltssatzung mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen ist unverzüglich der Kommunalaufsicht vorzulegen. Sie ist öffentlich bekannt zu machen und an 7 Werktagen in der Amtsverwaltung öffentlich auszulegen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

x

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

x

Ja, Hhst.

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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