Beschlussvorlage - 25-2018-050
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 der Stadt Röbel/Müritz
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Matthias Mahnke
- Antragsteller:
- Mahnke, Matthias
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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23.08.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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18.09.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 48 Abs. 2 Nr. 4 Kommunalverfassung M-V hat die Stadt Röbel/Müritz eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Erstellung des Nachtrages ist im Wesentlichen auf folgende Maßnahmen zurückzuführen:
- Kostensteigerung NAWI-Haus
- Kostensteigerung Mülhentor (Beleuchtung und Gehweg)
- Neuveranschalgung Parkplatz NAWI- Haus
- Erhöhte Einzahlungen aus Grundstücksverkäufen
Die Nachtragshausaltssatzung mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen ist unverzüglich der Kommunalaufsicht vorzulegen. Sie ist öffentlich bekannt zu machen und an 7 Werktagen in der Amtsverwaltung öffentlich auszulegen.
