Beschlussvorlage - 25-2018-045
Grunddaten
- Betreff:
-
Wiederherstellung und Änderung der Straße und Freianlage Wallpromenade am Mönchteich
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
- Antragsteller:
- Berger, Uwe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung Röbel/Müritz
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Vorberatung
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21.08.2018
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Erledigt
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Finanzausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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23.08.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Vorberatung
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18.09.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt die Durchführung der Wiederherstellung und Änderung der Straße und Freianlage Wallpromenade am Mönchteich.
- Die Maßnahme umfasst im Abschnitt zwischen dem Schwarzen Weg und der Straße Mönchteich im wesentlichen den Abriss aller störenden Nebengebäude, Garagen und sonstigen Anlagen am Fuß des historischen Stadtmauerwalls, die Erneuerung des Straßen- bzw. Wegekörpers, die Freiraumgestaltung, den Bau von zwei Stellplatzan-lagen (davon eine überdacht), die Verlegung einer Regenwasserleitung sowie die Installation einer orientierenden Straßenbeleuchtung.
- Der geschätzte Kostenaufwand für die Baumaßnahme wird ca. 521,8 T€ (brutto u. gerundet) betragen, davon
- Stadt 472.7 T€ und
- Stellplatzanlage Anlieger 49,1 T€
- Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt mit Zuschüssen aus dem Programm „Richtlinie zur nachhaltigen ländlichen Entwicklung und Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien (LEFD-RL M-V) mit Mitteln des „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ (ELER), Eigenanteilen der Stadt und Eigenanteilen der Anlieger (überdachte Stellplatzanlage) (Übersicht siehe Sachverhalt zum Beschlussvorschlag).
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß dem am 19.09.2017 gefassten Grundsatzbeschluss über die Vorbereitung der Maß-nahme ist nachfolgend ein Durchführungsbeschluss zu fassen, wenn feststeht, dass die Maßnahme gefördert wird.
Die Stadt Röbel/Müritz hat nunmehr auf ihren Antrag hin einen Förderbescheid vom Land Mecklenburg-Vorpommern erhalten. Die Maßnahme wird insbesondere auch von der Euro-päischen Union aus dem Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des länd-lichen Raums (ELER) finanziell unterstützt. Die Europäische Union investiert hier in die länd-lichen Gebiete und ermöglicht somit eine nachhaltige Entwicklung kleinstädtisch geprägter Gemeinden wie auch die Stadt Röbel/Müritz sie darstellt.
Durch den Erhalt des Zuwendungsbescheides ist jetzt die Grundvoraussetzung gegeben, dass die beabsichtigte Maßnahme weiter geplant und überhaupt auch bauseitig umgesetzt werden kann.
Mit der Wiederherstellung und Neugestaltung der Straße/Weg und Freianlage Wallpromena-de am Mönchteich beabsichtigt die Stadt Röbel/Müritz einen städtebaulich bedeutsamen Lückenschluss in der öffentlichen Infrastruktur zu realisieren. Auf einer Länge von ca. 200 m soll die Wallpromenade mit ihren dazugehörigen Gestaltungselementen Straße/Weg, den Alleebäumen, dem Mönchteich, den kleinen Gärten, der Wallanlage am Stadtmauerrand und der Stadtmauer selbst durchgängig wiederhergestellt und so an das bestehende Grün- und Promenadensystem angeschlossen werden. Die Wallpromenade wird somit wertvoller Be-standteil der stadtnahen Infrastruktur für Freizeit und Erholung, für Einwohner und Touristen.
Das Vorhaben umfasst nach gegenwärtigem Stand vor allem folgende Maßnahmen:
- Abriss aller störenden Nebengebäude u. Garagen am Fuß des historischen Stadtmauer-
walls sowie Einfriedungen, Einfassungen, Befestigungen, Stützkonstruktionen;
- Neugestaltung der Straße/Weg ab Straße Mönchteich bis Anlieger-Stellplatzanlage, einge-
schränkt befahrbar, mit einseitigem Gehweg, Straße in Betonpflaster und Gewegbereich in
Klinkerpflaster;
- von Anlieger-Stellplatzanlage bis Schwarzen Weg als öffentlicher Geh- und Radweg 2,8 m
breit in Asphaltbauweise mit sandfarbener Deckschicht;
- Neu- und Ausbau des bestehenden öffentlichen Parkplatzes an der Sozialstation zu einer
Anlage mit 25 Stellplätzen mit Betonpflaster;
- gebündelte überdachte Anlieger-Stellplatzanlage, je nach Bedarf von bis zu 10 Stellplätzen
(Carports, Einzelstandfläche 2,5 x 5,0 m), im Bereich der Grundstücke Nr. 19 bis 23 mit
Betonpflaster;
- Regenentwässerung Verkehrsflächen und Wallseite;
- orientierende Straßenbeleuchtung (LED-Leuchte wie Schwarzer Weg) für Straße/Geh-und
Radweg sowie öffentliche Stellplatzanlage an der Sozialstation;
- Wiederherstellung und neue Ausformung der Böschung des historischen Stadtmauerwalls
und Rasenansaat;
- Dokumentation des historischen Stadtmauerverlaufs mittels eines 0,9 m hohen Holzlatten-
Zauns (in Anlehnung an die bereits sanierten Stadtmauerabschnitte Töpferwall u. Mauer-
straße);
- der Zugang der Anlieger zur Wallpromenade erfolgt über gebündelte Treppenanlagen;
- Pflege und Ergänzung/Fortführung der vorh. Baumallee, Rodung von 2 Altbäumen;
- Herstellung einer Sitzgelegenheit mit Blick auf den Mönchteich;
- der Rand an der Promenade zu den Kleingärten wird mit einem 1,2 m hohen Holzlatten-
Zaun mit kleinen Toren einheitlich neu gestaltet;
Weitere technische Details sind den in der Anlage enthaltenen bautechnischen Unterlagen zu entnehmen.
Die Bauausführung soll im Jahr 2019 erfolgen.
Die Gesamtfinanzierung (geschätzt) setzt sich wie folgt zusammen (brutto):
- Gesamtkosten Baumaßnahme 521.701,53 €
davon
- Zuschuss LEFD M-V u. ELER 325.514,81 €
- ges. Eigenmittel Stadt (Kofi-Anteil Stadt 147.086,72 €
an ELER-Mittel u. nicht fö.fäh. Kosten)
- Stellplatzanlage Anlieger 49.100,00 €
Die Kosten für die Stellplatzanlage werden durch die Stadt zunächst vorfinanziert. Nach Fertigstellung der Maßnahme und Schlussrechnung ist der jeweilige Stellplatz (anteilig Carport und Standfläche) von den Anliegern käuflich zu erwerben. Entsprechende schrift-liche Vereinbarungen werden mit den jeweiligen Interessenten im Vorfeld abgeschlossen.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Ergebnis der Bauausführung und der daran anschlie-ßenden Verwendungsprüfung durch das LFI die Möglichkeit besteht, dass weitere Kosten als nicht förderfähig angesehen werden und dadurch der Eigenanteil der Stadt noch ansteigen kann.
