Beschlussvorlage - 25-2018-044
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss über die Satzung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 "Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg" der Stadt Röbel/Müritz
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
- Antragsteller:
- Berger, Uwe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung Röbel/Müritz
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Vorberatung
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21.08.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Vorberatung
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18.09.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:
- Die im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellte 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/ Müritz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2018 (für die Beschlussfassung am 18.09.2018) gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung in der Fassung vom Juli 2018 mit Berücksichtigung der Belange des Artenschutzes wird gebilligt.
- Die im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellte Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 „Erweiterung Industriege-biet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz mit der Begründung während der Dienst-stunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 „Erweiterung Industriege-biet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz wurde gem. § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die Durchführung der Planung war notwendig, um Baurecht für die weitere Entwicklung des Betriebsgeländes der Firma -optimal media GmbH- zu erlangen.
Die erforderlichen Verfahrensschritte im Aufstellungsverfahren zur Satzung über die 2. Ände-rung des Bebauungsplanes Nr. 06 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz wurden abgearbeitet, so dass nunmehr der Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB gefasst werden kann. Mit dem Satzungsbeschluss der Stadtver-tretung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes wird das Aufstellungsverfahren abge-schlossen.
Nach der Beschlussfassung durch die Stadtvertretung ist die Satzung ortsüblich bekannt zu machen und erlangt damit Rechtskraft.
