Beschlussvorlage - 25-2018-042

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die zum Entwurf (Stand 06.03.2018) der Satzung über die 2. Änderung des Bebau-ungsplanes Nr. 06 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz während der Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und deren Be-handlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen  in den Abwägungstabel-len (siehe Anlage 1 zum Abwägungsbeschluss) beschlossen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit, die Anregungen erhoben haben, vom Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz hat in öffentlicher Sitzung am 06.03.2018 den Entwurf der Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Erweiterung Indus-triegebiet Glienholzweg“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

 

Der Planentwurf und die Begründung lagen in der Zeit vom 16.04.2018 bis einschließlich 18.05.2018 zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amt Röbel-Müritz, Markt-platz 1, 17207 Röbel/Müritz im Bauamt während der Dienstzeiten öffentlich aus. Darüber hinaus war die Einsichtnahme im Internet auf der Homepage des Amtes Röbel-Müritz unter dem Pfad „laufende Bauleitplanverfahren“ möglich

Währen der Auslegungszeit sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen.

 

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. gemäß § 4a BauGB mit Schreiben vom 05.04.2018 von der Planung unter-richtet und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Die eingegangenen- und der Inhalt der eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnah-men der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit ist in den als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabellen aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft. Sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden.

Gemäß § 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 Baugesetzbuch sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die von der Öffentlichkeit sowie von betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen und die entsprechende Abwägung sind im beiliegenden Abwägungsmaterial (Anlage 1 zum Abwägungsbeschluss) zusammengestellt. Das Abwägungsergebnis ist mitzu-teilen.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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