Beschlussvorlage - 25-2018-056

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich mit einer Größe von etwa  0,57 ha wird die Aufstellung des Bebauungsplanes „Mehrfamilienhausquartier See-badstraße“ der Stadt Röbel/Müritz im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Bau-gesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen des Flurstücks 16/8 der Flur 24 innerhalb der Gemarkung Röbel. Die Lage des Plange-bietes ergibt sich aus der als Anlage 1 beigefügten Übersichtskarte.
  2. Ziel und Zweck der Planung:                                                                        Planungsziel ist die Festsetzung eines reinen Wohngebietes gemäß § 3 Baunut-zungsverordnung zur Sicherung eines dringenden Wohnbedarfs.                                  Dabei liegt der städtebauliche Schwerpunkt auf die Zulässigkeit von Wohngebäuden mit bis zu drei Vollgeschossen als Mehrfamilienhäuser.                                                                        Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung bzw. im Sinne eines  verträglichen städtebaulichen Gesamterscheinungsbildes sollen die Oberkante der geplanten Wohngebäude, die Dachausbildung sowie die Fassadengestaltung gere-gelt werden.                                                                                                            Weiterhin soll die verkehrliche Erschließung als neue Verbindung zwischen Seebad-straße und Müritz-Promenade mit der Bauleitplanung verbindlich festgeschrieben werden.
  3. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Im beschleunigtem Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.                                                                                                 Es ist eine vereinfachte Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne von     § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB durchzuführen.                                                                 Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprü-fung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informatio-nen verfügbar sind, abgesehen.
  4. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgen soll, und wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Stadt Röbel/Müritz obliegt aufgrund der zentralörtlichen Funktion eines Grundzentrums die Aufgabe, vorhandene Siedlungsstrukturen dem nachgewiesenen Bedarf entsprechend um zusätzliche Wohnbauflächen zu ergänzen.

Um der anhaltenden Nachfrage nach Wohnbauplätzen in Röbel Rechnung zu tragen, zielen bereits vorliegende, konkrete Investitionsabsichten für den in der Anlage dargestellten Pla-nungsraum darauf ab, südlich der Seebadstraße auf einer Teilfläche des MEWA-Geländes die Erschließung von Grundstücken für die Wohnnutzung in Mehrfamilienwohnhäusern umzusetzen.

Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung soll ein Bebauungsplan auf-gestellt werden.

Planungsziel ist die Ausweisung eines reinen Wohngebietes gemäß § 3 BauNVO. Dabei liegt der städtebauliche Schwerpunkt auf der Zulässigkeit von Mehrfamilienhäusern mit bis zu drei Vollgeschossen. Das Gelände fällt in Richtung Müritz-Promenade stetig ab. Um Sichtbezie-hungen in Richtung Müritz für den baulichen Bestand der Seebadstraße sowie die im Gel-tungsbereich geplanten Nutzungen zu erhalten, soll die Oberkante der geplanten Wohnge-bäude und auch die Dachausbildung in diesem Sinne begrenzt bzw. geregelt werden.

Darüber hinaus soll die Planung auch örtliche Bauvorschriften zur Fassadengestaltung be-inhalten, um das städtebauliche Gesamterscheinungsbild zu steuern.

Unterstützt durch die geplante Verkehrsanbindung der am zukünftigen Wohnungsbaustand-ort Kirchholz IV geplanten Umgehungsstraße entsteht hier eine besonders attraktive Wohn-lage ausschließlich für Mehrfamilienhäuser. In diesem Zusammenhang soll ausgehend von der Seebadstraße innerhalb des Geltungsbereiches eine neu herzustellende Sammelstraße auch den Anliegerverkehr der Müritz-Promenade bündeln. Insofern gilt es im Rahmen des Aufstellungsverfahrens, Varianten zur Trassenfindung zu diskutieren und eine Vorzugsva-riante der verkehrlichen Erschließung mit der Planung verbindlich festzuschreiben.

Der oben beschriebene Planungsraum ist unmittelbar dem im Zusammenhang bebauten Stadtgebiet der Stadt Röbel/Müritz zuzuordnen. Planungsziel ist die Nachverdichtung von Flächen als Maßnahme der Innenentwicklung.

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahrens als Bebauungsplan der Innenentwick-lung nach § 13a BauGB aufgestellt werden.

Für den vorliegenden Fall darf das beschleunigte Verfahren angewendet werden, weil in-nerhalb des Geltungsbereiches eine zulässige Grundfläche im Sinne § 19 Abs. 2 BauNVO oder eine Grundfläche von weniger als 20.000 m² festgesetzt wird.

Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter, Schutzgebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung sowie Europäischer Vogelschutzgebiete ist durch die beabsichtigen Festsetzungen ist nicht zu befürchten. Hier ist auf die bereits bestehenden Nutzungen zu verweisen.

Die Zulassung eines Vorhabens mit der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglich-keitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landes-recht ist nicht geplant.

Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Aus diesem Grund wird unter anderem keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

 

Die Kosten für die Erarbeitung des Bebauungsplanes sind durch den Investor/Investoren zu tragen. Die notwendige Zwischenfinanzierung ist durch die Stadt Röbel/Müritz oder durch das Amt Röbel-Müritz zu leisten.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

X

Ja (Erläuterung s. Sachverhalt)

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Hhst.

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €  ca.   

 

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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