Beschlussvorlage - 06-2018-004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gotthun beschließt das gemeindliche Einvernehmen nach § 16 Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) zur Leistungs- und Qualitätssicherungsvereinbarung sowie der Entgeltverhandlung mit Gültigkeit ab 01. Mai 2018, zwischen dem Träger der Kindertageseinrichtung „Müritz-Mäuse“, dem Christlichen Jugenddorfwerk (CJD), Siegfried-Marcus-Str. 45, 17192 Waren (Müritz) und dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, als Träger der öffentlichen Jugendhilfe, vertreten durch den Landrat, Platanenstr. 43 in 17033 Neubrandenburg zu erteilen.

 

Die Gemeinde Gotthun beteiligt sich in Höhe von 50 % an den ausgewiesenen Kosten der Anlage des Leistungsvertrages ab Vertragsbeginn.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 16 (KiföG MV) soll der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, hier der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Leistungsverträge über den Betrieb der Kindertageseinrichtungen im Einvernehmen mit der Gemeinde, in der die Förderung angeboten wird oder werden wird, abschließen. Mit den Verträgen werden u. a. leistungsbezogene Entgelte der jeweiligen Tageseinrichtung festgelegt.

 

Die finanzielle Beteiligung der Gemeinde, in der das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, wird im § 20 KiföG M-V wie folgt geregelt:

„Soweit der Finanzierungsbedarf des in Anspruch genommenen Platzes in einer Kindertageseinrichtung oder in Tagespflege nach § 2 nicht vom Land und dem jeweiligen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach § 19 Abs. 1 und 2 gedeckt wird, hat die Gemeinde, in der das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, diesen in Höhe von mindestens 50 von Hundert zu tragen“.

Nach Verhandlung konnte zu folgenden Kostensätzen mit dem Landkreis Einigung erzielt werden:

 

BetreuungsartWohnsitzgemeindeanteilElternbeitrag

bis 30.04.2018 ab 01.05.2018 bis 30.04.2018 ab 01.05.2018

Kinderkrippe

 

Ganztagsbetreuung255,21 €303,63170,13 €303,62

Teilzeitbetreuung153,12 €211,37102,08 €211,37

Halbtagsbetreuung102,09165,24   68,05 €165,24

 

Kindergarten

Ganztagsbetreuung127,38172,21  84,92 €  172,20

Teilzeitbetreuung  76,43 €103,33   50,95  103,32

Halbtagesbetreuung  50,96  68,89   33,96    68,88

 

Hort

Ganztagsbetreuung  96,93 € 00,00 €  64,42  00,00  €

Teilzeitbetreuung  43,30 00,00 €   28,86 €  00,00

 

 

Die Gemeinde Gothuns beteiligte sich bis April 2018 mit 60 % an den Kosten.

 

Die Hortbetreuung wird vom Träger in dieser Einrichtung nicht mehr angeboten.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

X

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

x

Ja, Hhst.

01.36100.54159.

 

 

 

 

 

                .

Ertragssteigerung ca.   

 

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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