Beschlussvorlage - 06-2018-004
Grunddaten
- Betreff:
-
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Leistungsvertrag nach § 16 Absatz 1 Kindertagesförderungsgesetz (KiföG MV)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Annett Schulz
- Antragsteller:
- Schulz, Annett
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gotthun
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Entscheidung
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07.06.2018
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16.08.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gotthun beschließt das gemeindliche Einvernehmen nach § 16 Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) zur Leistungs- und Qualitätssicherungsvereinbarung sowie der Entgeltverhandlung mit Gültigkeit ab 01. Mai 2018, zwischen dem Träger der Kindertageseinrichtung „Müritz-Mäuse“, dem Christlichen Jugenddorfwerk (CJD), Siegfried-Marcus-Str. 45, 17192 Waren (Müritz) und dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, als Träger der öffentlichen Jugendhilfe, vertreten durch den Landrat, Platanenstr. 43 in 17033 Neubrandenburg zu erteilen.
Die Gemeinde Gotthun beteiligt sich in Höhe von 50 % an den ausgewiesenen Kosten der Anlage des Leistungsvertrages ab Vertragsbeginn.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 16 (KiföG MV) soll der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, hier der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Leistungsverträge über den Betrieb der Kindertageseinrichtungen im Einvernehmen mit der Gemeinde, in der die Förderung angeboten wird oder werden wird, abschließen. Mit den Verträgen werden u. a. leistungsbezogene Entgelte der jeweiligen Tageseinrichtung festgelegt.
Die finanzielle Beteiligung der Gemeinde, in der das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, wird im § 20 KiföG M-V wie folgt geregelt:
„Soweit der Finanzierungsbedarf des in Anspruch genommenen Platzes in einer Kindertageseinrichtung oder in Tagespflege nach § 2 nicht vom Land und dem jeweiligen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach § 19 Abs. 1 und 2 gedeckt wird, hat die Gemeinde, in der das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, diesen in Höhe von mindestens 50 von Hundert zu tragen“.
Nach Verhandlung konnte zu folgenden Kostensätzen mit dem Landkreis Einigung erzielt werden:
BetreuungsartWohnsitzgemeindeanteilElternbeitrag
bis 30.04.2018 ab 01.05.2018 bis 30.04.2018 ab 01.05.2018
Kinderkrippe
Ganztagsbetreuung255,21 €303,63 €170,13 €303,62 €
Teilzeitbetreuung153,12 €211,37 €102,08 €211,37 €
Halbtagsbetreuung102,09 €165,24 € 68,05 €165,24 €
Kindergarten
Ganztagsbetreuung127,38 €172,21 € 84,92 € 172,20 €
Teilzeitbetreuung 76,43 €103,33 € 50,95 € 103,32 €
Halbtagesbetreuung 50,96 € 68,89 € 33,96 € 68,88 €
Hort
Ganztagsbetreuung 96,93 € 00,00 € 64,42 € 00,00 €
Teilzeitbetreuung 43,30 € 00,00 € 28,86 € 00,00 €
Die Gemeinde Gothuns beteiligte sich bis April 2018 mit 60 % an den Kosten.
Die Hortbetreuung wird vom Träger in dieser Einrichtung nicht mehr angeboten.
