Beschlussvorlage - 25-2018-046
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung des Parkplatzes am NAWI-Haus
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
- Antragsteller:
- Berger, Uwe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung Röbel/Müritz
|
Vorberatung
|
|
|
|
21.08.2018
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss Röbel/Müritz
|
Vorberatung
|
|
|
|
23.08.2018
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss Röbel/Müritz
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Röbel/Müritz
|
Entscheidung
|
|
|
|
18.09.2018
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt im Rahmen der Städtebauförderung die Durchführung der Erschließungsmaßnahme „Sanierung Parkplatz am NAWI-Haus“.
Die Maßnahme umfasst im wesentlichen die Erneuerung bzw. Umverlegung der Parkplatzzufahrt, die Erneuerung der Stellplatzbereiche, die Erneuerung der mittigen Grünfläche, die Anordnung von 2 LED-Straßenleuchten, die Anpflanzung von 2 Bäu-men, die Überbrückung bestehender Höhenunterschiede zu angrenzenden Flächen durch Winkelstützelemente und den Bau einer Treppe. Die vorhandene Fahrgasse des Parkplatzes bleibt zum größten Teil erhalten. - Der Gesamtkostenaufwand für die Herstellung des Parkplatzes beträgt gem. Kostenschätzung (brutto) ca. 88,96 T€
- Finanzierung
3.1Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt mit Städtebaufördermitteln in Höhe von ca. 28,28 T€ (Aufstellung der Kosten und Finanzierung siehe Finanzierungskonzept der BIG zur Beschlussvorlage) und zusätzlichen Eigenmitteln der Stadt (gem. Pkt 3.2).
3.2Die Stadt Röbel/Müritz hat nach Mitteilung der BIG gem. den Festlegungen der geltenden Städtebauförderrichtlinien des Landes M-V beim Bau von Parkplätzen einen zusätzlichen Eigenanteil von 60 % an den Baukosten, entspricht ca. 43,4 T€, zu tragen. Des Weiteren sind gem. der Städtebauförderrichtlinie für nicht förderfähige Baunebenkosten ca. 12,29 T€ (max. 15 % der zuwendungsfähigen Baukosten) sowie ein Anteil von 15 % an den Städtebaufördermitteln für Erschließungsanlagen, ent-spricht ca. 4,99 T€, zusätzliche städtische Mittel aufzubringen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Parkplatz am NAWI-Haus befindet sich zwar außerhalb, aber in direkter Randlage zum Sanierungsgebiet. Weiterhin grenzt der Schulcampus an. Er dient insbesondere den Anwoh-nern des Sanierungsgebietes sowie Lehrern und Schülern des Schulcampus als notwendige Stellplatzanlage.
Der Parkplatz am NAWI-Haus befindet sich baulich und funktionsseitig, vor allem in den aus Kunststoff-Rasengitterplatten bestehenden Stellplatzbereichen, in einem äußerst schlechten Bauzustand, der inzwischen die Nutzung des Parkplatzes erheblich beeinträchtigt. Auf Grund des schlechten Bauzustandes ist der vorh. Parkplatz in exponierter direkter Randlage zum Sanierungsgebiet und zum Schulcampus als städtebaulicher Missstand anzusehen.
Infolgedessen ist zwingend die Sanierung des Parkplatzes erforderlich. Die Sanierung soll möglichst bald nach Fertigstellung des NAWI-Hauses noch zum Ende diesen Jahres oder Anfang 2019 erfolgen.
Die Sanierung des Parkplatzes erfolgt im Interesse der Kostenoptimierung auf der Grundlage der Bestandssituation. Das verkehrstechnische System des Parkplatzes bleibt bestehen. Auf Grund des noch guten Bauzustandes bleibt die vorhandene Fahrgasse aus Betonpflaster zum größten Teil erhalten. Lediglich an der Ostseite muss bis zur Mitte der Fahrbahn eine höhenmäßige Anpassung an die neue östliche Stellplatzreihe erfolgen.
Die Zufahrt zum Parkplatz wird durch eine Umverlegung wesentlich verbessert und zudem vom Zugang zum Schulgelände entflochten, was die Verkehrssicherheit erhöht.
Die Stellplätze erhalten eine neue von der Fahrbahn farblich abgesetzte Pflasterung aus Be-tonsteinen. Das Regenwasser wird über Entwässerungsrinnen abgeleitet. Die mittige Insella-ge wird mit einer pflegeleichten Unterpflanzung und mit 2 Bäumen gestaltet. Die Orientie-rungsbeleuchtung des Parkplatzes erfolgt mittels 2 LED-Mastleuchten. Weitere Informatio-nen sind dem bautechnischen Erläuterungsbericht zu entnehmen.
Die Maßnahme ist bisher nicht im Haushalt der Stadt enthalten. Es ist beabsichtigt die Maß-nahme im Rahmen eines Nachtragshaushaltes 2018 oder in den Haushalt 2019 einzuord-nen. Für den Fall der Einordnung in den Haushalt 2019, aber Bauausführung noch im Jahr 2018, kann in 2018 eine Vorfinanzierung über den Städtebaufördertopf erfolgen. Die Mittel sind dann 2019 wieder in den Städtebaufördertopf zurückzuerstatten.
Die BIG hat einen Förderantrag beim Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisie-rung M-V eingereicht. Auf Grund der Lage des Parkplatzes außerhalb des Sanierungsgebie-tes ist noch offen, ob dem Einsatz von Städtebaufördermitteln zugestimmt wird.
– Kosten- und Finanzierungsübersicht –
Die geplanten Gesamtkosten in EURO (brutto) der Baumaßnahme Parkplatz NAWI-Haus setzen sich wie folgt zusammen:
- Bauhauptkosten72.333,56 €
- Baunebenkosten 16.630,56 €
Gesamtkosten88.964,12 €
Die Gesamtfinanzierung setzt sich wie folgt zusammen:
- max. mögl. Städtebauförderungsmittel28.282,42 €
davon
Eigenanteil Stadt
- 33,33 % der StBauFM9.427,47 €
Die nicht förderfähigen Kosten die als zusätzlicher Eigenanteil (EAT) durch die Stadt zu tragen sind, setzen sich wie folgt zusammen:
- bei Parkplätzen 60% der Baukosten
gem. StBauFR M-V 43.400,13 €
- Überschreitung 15 % Anteil der Bau-
kosten als Obergrenze der Bauneben-
kosten gem. StBauFR M-V12.290,55 €
- 15 % EAT an StBauFM bei Erschlie- 4.991,02 €
ßungsanlagen
ges. zusätzl. EAT60.681,70 €
