Beschlussvorlage - 25-2018-031
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses 2012 der Stadt Röbel/Müritz
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Sylvia Weber
- Antragsteller:
- Weber, Silvia
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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12.06.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Stadt Röbel/Müritz zum 31.12.2012 fest. Der Jahresüberschuss von 233.663,77 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird zugestimmt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V beschließt die Stadtvertretung über die Jahresrechnung und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters. Die Entlastung des Bürgermeisters bedarf eines gesonderten Beschlusses.
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt hat den Jahresabschluss 2012 gemäß
§ 3 a Kommunalprüfungsgesetz zu prüfen.
Für 2012 war der erste doppische Jahresabschluss zu erstellen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis der Prüfung in seinem Prüfungsbericht zusammengefasst und einen uneingeschränkten Prüfungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie einer Feststellung durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.
Die Bilanzsumme beträgt am 31.12.201245.044.060,09 €
Das Jahresergebnis im Ergebnishaushalt beträgt 233.663,77 €
Der liquide Bestand beträgt am 31.12.2012 1.781.716,21 €
Der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt wurde unter Berücksichtigung der Vorträge aus Vorjahren erreicht.
Vorträge aus Vorjahren 0,00 €
./. Jahresergebnis 2012 233.663,77 €
Haushaltsausgleich Ergebnishaushalt 233.663,77 €
nach § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik M-V
Der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt wurde unter Berücksichtigung der Vorträge aus Vorjahren ebenfalls erreicht.
Saldo laufende Ein- und Auszahlungen zum
31.12. des Haushaltsvorjahres 1.863.306,47 €
Saldo der ordentlichen und außerordentlichen
Ein- und Auszahlungen 415.285,65 €
Planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen -288.147,12 €
Haushaltsausgleich Finanzhaushalt
nach § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik M-V 1.990.445,00 €
Die Stadt Röbel/Müritz hat im Jahr 2012 einen Jahresüberschuss vor Veränderung der Rücklagen von 233.663,77 € erwirtschaftet. Die gemäß § 18 Abs. 4 GemHVO-Doppik M-V möglichen Entnahmen aus der Kapitalrücklage in Höhe der investiv gebundenen Zuweisungen (investive Schlüsselzuweisungen und Zuweisungen für übergemeindliche Aufgaben) entfallen somit. Die Bestände werden ins nächste Haushaltsjahr übertragen.
Der Beschluss über den Jahresabschluss 2012 ist der Kommunalaufsicht unverzüglich mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wann und wo über 7 Werktage die öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses erfolgt. Zu den auszulegenden Unterlagen gehört auch der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses.
