Beschlussvorlage - 25-2018-021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt, dass für das Baugebiet „Kirchenholz III“ der Straßenname

 

Eichenallee

vergeben wird.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschloss in ihrer Sitzung am 21. Juni 2016 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Wohnungsbaugebiet Kirchenholz III. Am 21. November 2017 erfolgte die Beschlussfassung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Entwicklung und Erschließung des Wohnungsbaustandortes mit der  LGE Mecklenburg-Vorpommern mbH. In Vorbereitung des Baugenehmigungsverfahrens bedarf es der Vergabe eines Straßennamens für das künftige Wohngebiet.    

 

Gemäß § 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Januar 1991 (GVOBI. M-V S.42), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Januar 2017 (GVOBI M-V S. 106) können Gemeinden den Straßen Namen geben.

Straßennamen dienen der Orientierung, von daher müssen sie eine eindeutige und unverwechselbare Bestimmungsortsangabe gewährleisten.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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