Beschlussvorlage - 25-2018-021
Grunddaten
- Betreff:
-
Vergabe eines Straßennamens für das Baugebiet "Kirchenholz III"
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Florian Strübing
- Antragsteller:
- Strübing, Florian
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung Röbel/Müritz
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Vorberatung
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08.05.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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12.06.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschloss in ihrer Sitzung am 21. Juni 2016 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Wohnungsbaugebiet Kirchenholz III. Am 21. November 2017 erfolgte die Beschlussfassung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Entwicklung und Erschließung des Wohnungsbaustandortes mit der LGE Mecklenburg-Vorpommern mbH. In Vorbereitung des Baugenehmigungsverfahrens bedarf es der Vergabe eines Straßennamens für das künftige Wohngebiet.
Gemäß § 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Januar 1991 (GVOBI. M-V S.42), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Januar 2017 (GVOBI M-V S. 106) können Gemeinden den Straßen Namen geben.
Straßennamen dienen der Orientierung, von daher müssen sie eine eindeutige und unverwechselbare Bestimmungsortsangabe gewährleisten.
