Beschlussvorlage - 25-2018-013
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zur Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 "Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg" der Stadt Röbel/Müritz
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
- Antragsteller:
- Berger, Uwe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung Röbel/Müritz
|
Vorberatung
|
|
|
|
08.05.2018
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss Röbel/Müritz
|
Vorberatung
|
|
|
|
17.05.2018
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss Röbel/Müritz
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Röbel/Müritz
|
Entscheidung
|
|
|
|
12.06.2018
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die Aufstellung der Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB).
Der Bereich, für den die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 gelten soll, ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt. - Ziele und Zwecke der Planung sind:
- Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Überprüfung der Festsetzungen des Bebauungsplanes und Anpassung an die aktuellen städtebau-lichen Erfordernisse,
- Neuordnung der bisher geplanten Erschließungsanlagen im Geltungsbereich der 3. Änderung sowie Überprüfung der Festsetzungen von öffentlichen Erschließungs- anlagen und Anpassung an den notwendigen Bestand,
- die Berücksichtigung umweltschützender Belange. - Der Aufstellungsbeschluss zur Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine landesplanerische Stellungnahme gemäß § 17 Landesplanungsgesetz bei der zuständigen Raumordnungsbehörde einzuholen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen durchzuführen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern. Die Durchführung dieses Ver-fahrensschrittes wird gemäß § 4b BauGB einem bevollmächtigtem Dritten (Planungs-büro) übertragen.
- Mit der Planung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 „Erweiterung Indus-triegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz soll das Planungsbüro A & S GmbH
Neubrandenburg beauftragt werden. Die A & S GmbH ist mit dem Bebauungsplan bereits vorbefasst, da das Büro schon die 1. und 2. Änderung bearbeitet hat.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die bisher erschlossenen Bereiche des Bebauungsplanes Nr. 06 „Erweiterung Industriege-biet Glienholzweg“ sind zum größten Teil verkauft und mit Gewerbebetrieben besiedelt. Um die Wirtschaft in Röbel/Müritz weiter entwickeln zu können und dafür auch Gewerbeflächen anbieten zu können ist es nunmehr erforderlich, die noch unbebauten Flächen im westlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes zu erschließen.
Auf Grund der bereits vollzogenen Erweiterungen des Betriebsgeländes und des Ausbaus der Produktionskapazitäten der Firma optimal media GmbH (gemäß der 1. und 2. Änderung des Bebauungsplanes) sind im rechtskräftigen Bebauungsplan bis dahin geplante öffentliche Straßenverkehrs- bzw. Erschließungsflächen, die für die Erschließung der im westlichen Gel-tungsbereich des Bebauungsplanes liegenden Gewerbeflächen dienen sollten, aufgegeben worden.
Mit der nunmehr einzuleitenden 3. Änderung des B-Planes muss für die notwendige Nutz-barmachung der restlichen gewerblichen Bauflächen (ca. 15 ha) im Geltungsbereich des B-Planes die öffentliche Erschließung neu geplant und festgesetzt werden.
Weiteres Ziel und Zweck der 3. Änderung des B-Planes ist die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Überprüfung der Festsetzungen des B-Planes insbeson-dere hinsichtlich der Baugrenzen, der Grünordnung und der Pflanzbindungen. Dahingehend soll der B-Plan an die aktuellen städtebaulichen Erfordernisse der Gewerbeentwicklung an-gepasst werden.
