Beschlussvorlage - 13-2018-003
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Marlen Siegmund
- Antragsteller:
- Siegmund, Marlen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Leizen
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Vorberatung
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27.03.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Entsprechend der Verwaltungsvorschrift „Vorbereitung und Durchführung der Schöffen und Jugendschöffen – Amtszeit 01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023“ des Justizministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 07. Juli 2017 (AmtsBl. M-V 2017 S. 502) ist von den Gemeinden bis zum 01. Mai 2018 jeweils eine Vorschlagsliste für Schöffen nach § 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) aufzustellen sowie bekanntzumachen. Mit Schreiben vom 18. August 2017 hat der Präsident des Landgerichts Neubrandenburg gemäß § 36 Abs. 4 GVG u.a. bestimmt, dass von der Gemeinde Leizen mindestens eine Person für die Wahl der Schöffen vorzuschlagen ist. Nach § 36 Abs. 2 GVG soll die Vorschlagsliste alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf, und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Die Vorschlagsliste muss Geburtsnamen, Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf der vorgeschlagenen Person enthalten. Mit einem im Müritz-Anzeiger Nr. 24/2017 vom 02. Dezember 2017, Nr. 26/2017 vom 31. Dezember 2017 sowie Nr. 01/2018 vom 13. Januar 2018 veröffentlichten Artikel wurden die Bürgerinnen und Bürger des Amtsbereichs Röbel-Müritz gebeten, sofern die Bereitschaft zur Übernahme des Ehrenamtes vorliegt, diese Bereitschaft bis zum 01. Februar 2018 dem Ordnungsamt des Amtes Röbel-Müritz mitzuteilen. Des Weiteren wurde dieser Aufruf auch auf dem Internetauftritt des Amtes Röbel-Müritz veröffentlicht.
Gegenüber dem Amt Röbel-Müritz bekundeten Frau Carola Gottwald, Herr Ove Claußen, Herr Jörg Ketzer und Herr Uwe Schriever ihr Interesse an der Übernahme des Ehrenamtes eines Schöffen. Herr Jörg Ketzer und Herr Uwe Schriever bewerben sich jedoch ausschließlich als Schöffen beim Amtsgericht Waren (Müritz)
Gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 GVG ist für die Aufnahme in die Liste die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.
