Beschlussvorlage - 05-2018-006
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägung der Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 05 "PV-Anlage westlich der Autobahn A 19" der Gemeinde Fincken
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Henryk Mogck
- Antragsteller:
- Mogck, Henryk
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Fincken
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Entscheidung
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13.03.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken beschließt:
- die während der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden zum Entwurf (Stand 01.07.2017) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 05 „PV-Anlage westlich der Autobahn A 19“ der Gemeinde Fincken vorgebrachten Anregungen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
(siehe beiliegende Anlage zum Abwägungsbeschluss)
- die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Bürger, die Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 05 „PV-Anlage westlich der Autobahn A 19“ hatte vom 04.10.2017 bis einschließlich 03.11.2017 öffentlich ausgelegen.
Zur Heilung eines beachtlichen Fehlers wurde die Auslegung im Zeitraum 08.01.2018 bis einschließlich 09.02.2018 erneut durchgeführt.
Die von der Aufstellung des Bebauungsplanes betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 16.08.2017 zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert. Mit gleichem Datum erfolgte die Abstimmung mit den Nachbargemeinden.
Die vorgetragenen Anregungen der Behörden und sonstigen TöB wurden vom Planungsbüro ausgewertet und sind in beiliegendem Abwägungsmaterial zusammengestellt. Anregungen der Bürger wurden nicht vorgetragen.
Gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.
