Beschlussvorlage - 25-2018-003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:

 

  1. Der Entwurf der Satzung über die nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innen-entwicklung aufzustellende Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes       Nr. 06 Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz (Stand Januar 2018) mit der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf der Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 Erwei-terung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von Bebauungsplanentwurf und Begründung zu unterrichten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.                                      Die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gem. § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz wird gem. § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innen- entwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

 

Die landesplanerische Stellungnahme liegt mit Schreiben vom 08.12.2017 vor. In der Stel-lungnahme stellt das Amt für Raumordnung und Landesplanung MSE fest, dass die geplante 2. Änderung des B-Planes Nr. 06 Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung entspricht.

 

Um schnellstmöglich relative Planungssicherheit für die Entwicklung des Betriebsgeländes der Firma -optimal media GmbH- zu erlangen, wurde auf der Grundlage des Vorentwurfes über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 Erweiterung Industriegebiet Glienholz-weg gem. § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Informationsveranstaltung sowie gem. § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der aus Sicht der Planung zunächst grundsätzlich betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Im Ergebnis dieser frühzeitigen Beteiligungen wurde der Entwurf über die 2. Änderung des B-Planes erarbeitet. Auf der Grundlage des Entwurfes erfolgen nunmehr die nächsten Verfahrensschritte.

 

Nach Bestätigung des vorliegenden Entwurfsstandes (Januar 2018) werden die im Rahmen

der Bauleitplanung durchzuführenden Verfahrensschritte der förmlichen Öffentlichkeitsbe-teiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorbereitet und durchgeführt. Weiterhin erfolgt die Abstimmung mit den Nachbargemeinden.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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