Beschlussvorlage - 25-2018-002
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf der Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 "Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg" der Stadt Röbel/Müritz
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
- Antragsteller:
- Berger, Uwe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung Röbel/Müritz
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Vorberatung
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23.01.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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06.03.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die zum Vorentwurf (Stand November 2017) der Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz während der frühzeitigen Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffent-lichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den Abwägungstabellen (siehe Anlage 1 zum Abwägungsbeschluss) beschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit, die Anregungen erhoben haben, vom Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz hat am 20.06.2017 den Beschluss zur Aufstellung der Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB gefasst.
Die Öffentlichkeit erhielt zum Vorentwurf (Stand November 2017) am 28.11.2017 im Rahmen einer Informationsveranstaltung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, frühzeitig die Gelegenheit zur Un-terrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung.
Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf (Stand No-vember 2017) am 28.11.2017 wurde von der Öffentlichkeit nicht genutzt. Demzufolge sind Hinweise und Anregungen der Öffentlichkeit nicht zu berücksichtigen.
Auf der Grundlage des Vorentwurfs (Stand November 2017) erfolgte gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eine frühzeitige Beteiligung betroffener Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 13.11.2017 von der Planung unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme aufge-fordert.
Gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die vorgetragenen Anregungen und die entspre-chende Abwägung sind im beiliegenden Abwägungsmaterial (Anlage 1 zum Abwägungsbe-schluss) zusammengestellt. Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.
