Beschlussvorlage - 05-2018-001
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark östlich der Bundesautobahn A 19" der Gemeinde Fincken
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Henryk Mogck
- Antragsteller:
- Mogck, Henryk
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Fincken
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Entscheidung
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23.01.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken beschließt:
- die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) für die Errichtung und Betreibung einer Photovoltaikfreiflächenanlage in einem Korridor von 110m ab der Fahrbahnkante östlich der Autobahn A 19.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan trägt die Bezeichnung Nr. 06 „Solarpark östlich der Bundesautobahn A 19“ der Gemeinde Fincken.
Der Bereich, für den der vorhabenbezogene Bebauungsplan gelten soll, umfasst in der Gemarkung Fincken, Flur 1, Teilflächen der Flurstücke 26/4 und 28/13 und ist in beiliegendem Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.
Ziel und Zweck der Planung sind:
- die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung der Nutzung des Plangebietes als sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ - der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 06 „Solarpark östlich der Bundesautobahn A 19“ der Gemeinde Fincken ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen durchzuführen.
- die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern. Die Durchführung dieses Verfahrensschrittes wird gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro des Vorhabenträgers) übertragen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Vorhabenträger hat bei der Gemeinde Fincken die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für Flächen innerhalb eines Korridors von 110m zur Autobahn beantragt.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll die planungsrechtliche Zulässigkeit für die Errichtung und Betreibung einer Photovoltaikfreiflächenanlage geschaffen werden. Das im Übersichtsplan dargestellte Plangebiet hat eine Größe von ca. 4,2 ha.
Der Gemeinde Fincken entstehen für die Erarbeitung und die Umsetzung der Bauleitplanung keine Kosten, diese werden durch den Vorhabenträger übernommen.
Das Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte hat mit Schreiben vom 01.08.2017 bescheinigt, dass das beabsichtigte Vorhaben den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung entspricht.
