Beschlussvorlage - 13-2018-002
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage östlich der Autobahn A 19
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Henryk Mogck
- Antragsteller:
- Mogck, Henryk
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Leizen
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Entscheidung
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23.01.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Leizen beschließt:
- die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) für die Errichtung und Betreibung einer Photovoltaikfreiflächenanlage östlich der Autobahn A 19 in einem Korridor von 110m ab der Fahrbahnkante.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan trägt die Bezeichnung Nr. 04 „PV-Freiflächenanlage Leizen“ der Gemeinde Leizen.
Der Bereich, für den der vorhabenbezogene Bebauungsplan gelten soll, umfasst in der Gemarkung Woldzegarten, Flur 7, Teilflächen der Flurstücke 1/4, 2/4 und 3/4 und ist in beiliegendem Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.
Ziel und Zweck der Planung sind:
- die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung der Nutzung des Plangebietes als sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“
- der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 04 „PV-Freiflächenanlage Leizen“ der Gemeinde Leizen ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- die Verwaltung wird beauftragt, eine landesplanerische Stellungnahme gemäß § 17 Landesplanungsgesetz bei der zuständigen Raumordnungsbehörde einzuholen.
- die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen durchzuführen.
- die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern. Die Durchführung dieses Verfahrensschrittes wird gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Vorhabenträger hat bei der Gemeinde Leizen die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für Flächen östlich der Bundesautobahn A 19 in einem Korridor von 110m zur Autobahn beantragt.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll die planungsrechtliche Zulässigkeit für die Errichtung und Betreibung einer Photovoltaikfreiflächenanlege geschaffen werden.
Der Gemeinde Leizen entstehen für die Erarbeitung und die Umsetzung der Bauleitplanung keine Kosten, diese werden durch den Vorhabenträger übernommen.
