Beschlussvorlage - 06-2017-019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Gotthun zum 31.12.2013 fest. Der Jahresfehlbetrag von

-31.959,84wird nach Beschlussfassung auf neue Rechnung vorgetragen. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V  beschließt die Gemeindevertretung über die Jahresrechnung und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters. Die Entlastung des Bürgermeisters  bedarf eines gesonderten Beschlusses.

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde hat den Jahresabschluss 2013 gemäß

§ 3 a Kommunalprüfungsgesetz zu prüfen.

Für 2013 war der zweite doppische Jahresabschluss zu erstellen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis der Prüfung in seinem Prüfungsbericht zusammengefasst und einen uneingeschränkten Prüfungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie einer Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

Die Bilanzsumme beträgt am 31.12.2013 3.994.033,89 €

Das Jahresergebnis im Ergebnishaushalt beträgt     -31.959,84 €

Der liquide Bestand beträgt am 31.12.2013    141.514,50 €

 

Der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt wurde unter Berücksichtigung der Vorträge aus Vorjahren nicht erreicht.

 

Vorträge aus Vorjahren                   -63.874,58 €

./. Jahresergebnis 2013                             -31.959,84

Haushaltsausgleich Ergebnishaushalt          -95.834,42 €

nach § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik M-V

 

Der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt wurde unter Berücksichtigung der Vorträge aus Vorjahren erreicht.

 

Saldo laufende Ein- und Auszahlungen zum

31.12. des Haushaltsvorjahres                           28.722,98 €

Saldo der ordentlichen und außerordentlichen

Ein- und Auszahlungen        132.806,06 €

Planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen         -35.764,51

Haushaltsausgleich Finanzhaushalt

nach § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik M-V        125.764,53 €

 

 

 

 

Die Gemeinde Gotthun hat im Jahr 2013 einen Jahresüberschuss vor Veränderung der Rücklagen von 18.197,16 € erwirtschaftet. Die gemäß § 18 Abs. 4 GemHVO-Doppik M-V mögliche Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe der investiven Schlüsselzuweisungen entfällt somit. Der Bestand wird ins nächste Haushaltsjahr übertragen.

 

 

Die Gemeinde Gotthun hat auch für das Haushaltsjahr 2013 eine Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich in Höhe von 50.157,00 € zu bilden. Diese Finanzausgleichsrücklage gemäß § 37 Abs. 6 GemHVO-Doppik ist zu bilden, wenn die Steuerkraft der Gemeinde zum Durchschnitt der zwei vorangegangenen Haushaltsjahre um mehr als 30 Prozent gestiegen ist. Diese Rücklage wird im Haushaltsjahr 2015 wieder aufgelöst. Das Jahresergebnis als Jahresfehlbetrag beträgt nach Bildung der Ergebnisrücklage -31.959,84 €.

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Beschluss über den Jahresabschluss 2013 ist der Kommunalaufsicht unverzüglich mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wann und wo über 7 Werktage die öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses erfolgt. Zu den auszulegenden Unterlagen gehört auch der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

X

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

X

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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