Beschlussvorlage - 06-2017-015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Im Rahmen der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erhebt die Gemeinde Gotthun keine Einwände gegen den Bebauungsplan Nr. 79    „Bürgersolaranlage Bahndreieck“ und zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waren (Müritz).

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadt Waren (Müritz) plant nach der erfolgreichen Umsetzung und Realisierung der zwei

im Bebauungsplan Nr. 20 der Stadt Waren (Müritz) „Piratenland Warenshof“ errichteten Bürgersolaranlagen eine weitere Bürgersolaranlage.

Die Stadtvertreter haben am 04. Oktober 2017 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 79 sowie zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gefasst.

Die städtebauliche Planung verfolgt das Ziel, die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung und zum Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit einer geplanten Leistung von ca. 6-8 MW zur Erzeugung und Einspeisung von Solarstrom in das öffentliche Netz zu schaffen.

 

Das Plangebiet liegt im Nordwesten des Stadtgebietes im Gleisdreieck zwischen den Bahnstrecken Berlin-Rostock und Neustrelitz-Malchow. Es wird hauptsächlich von Industrie- und Gewerbeflächen sowie Acker- und Grünlandflächen umschlossen. In südöstlicher Richtung folgt Wohnbebauung und in nordöstlicher Richtung eine Gartenanlage.

 

Durch die vorliegende Planung wird das Baugebiet als Sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 Abs.2 der BauNVO mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ (SO Photovoltaik) festgesetzt.

Zulässig sind im Einzelnen fest installierte Photovoltaikanlagen jeglicher Art bestehend aus:

 

-          Photovoltaikmodulen

-          Photovoltaikgestellen

-          Wechselrichter-Stationen

-          Transformatoren-/Netzeinspeisestationen

-          Einfriedung

 

Die Höhe der baulichen Anlagen für die Solaranlage wird auf maximal 3,50 m für die PV-Gestelle sowie Nebenanlagen/Gebäude und sonstigen elektrischen Betriebseinrichtungen festgesetzt.

Zur Sicherung der Objekte vor unbefugtem Zutritt besteht die Notwendigkeit einer Einfriedung. Die Höhe der Geländeeinzäunung darf maximal 2,5 m über Geländeniveau betragen. Die Einzäunung ist als Maschendraht-, Industrie- bzw. Stabgitterzaun auszuführen.

 

Der Flächennutzungsplan der Stadt Waren (Müritz) ist seit Februar 2006 wirksam. Er weist für den Geltungsbereich gewerbliche Fläche aus.

Für den Geltungsbereich des B-Planes Nr. 79 „Bürgersolaranlage Bahndreieck“ erfolgt parallel die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes, da die Darstellung im genehmigten Flächennutzungsplan den Festsetzungen des Bebauungsplanes widerspricht. Mit der Änderung wird im Wesentlichen ein Sonstiges Sondergebiet – Gebiete für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien - Zweckbestimmung Photovoltaikanlagen dargestellt.

 

Durch den Bebauungsplan Nr. 79 „ Bürgersolaranlage Bahndreieck“ und der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waren (Müritz) werden planungsrechtliche Belange und Entwicklungsziele der Gemeinde Gotthun nicht berührt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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