Beschlussvorlage - 25-2017-056
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss über die Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Hafenquartier Röbel" der Stadt Röbel/Müritz
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
- Antragsteller:
- Berger, Uwe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung Röbel/Müritz
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Vorberatung
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14.11.2017
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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21.11.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:
- Der im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellte vorhabenbezogene Bebauungsplan „Hafenquartier Röbel“ der Stadt Röbel/Müritz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan, wird in der vorliegenden Fassung vom November 2017 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB im Vernehmen mit § 12 BauGB als Satzung beschlossen.
- Die Begründung in der Fassung vom November 2017, die gutachterliche Stellungnahme zur Verlagerung und Erweiterung zweier Lebensmittelmärkte im Zusammenhang mit der Entwicklung des Hafenquartiers vom 05.09.2017 sowie die Schallimmissionsprognose mit Berichtsdatum 24.07.2017 werden gebilligt.
- Die im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellte Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hafenquartier Röbel“ der Stadt Röbel/Müritz ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hafenquartier Röbel“ der Stadt Röbel/Müritz mit der Begründung, der gutachterlichen Stellungnahme zur Verlagerung und Erweiterung zweier Lebensmittelmärkte im Zusammenhang mit der Entwicklung des Hafenquartiers, der Schallimmissionsprognose und dem Vorhaben- und Erschließungsplan während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
- Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung an die Darstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans angepasst.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Für die Umsetzung der mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hafenquartier Röbel“ geplanten Vorhaben wurde über den gemäß § 12 BauGB erforderlichen Durchführungsvertrag durch die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz ein Beschluss gefasst. Der Durchführungsvertrag wurde im Anschluss an die Beschlussfassung ausgefertigt.
Die erforderlichen Verfahrensschritte im Aufstellungsverfahren zur Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hafenquartier Röbel“ der Stadt Röbel/Müritz wurden abgearbeitet.
Nach der Ausfertigung des Durchführungsvertrages und im Ergebnis des durchgeführten Abwägungsverfahrens kann nunmehr der im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellte vorhabenbezogene Bebauungsplan „Hafenquartier Röbel“ der Stadt Röbel/Müritz gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen werden.
Nach der Beschlussfassung durch die Stadtvertretung ist die Satzung ortsüblich bekannt zu machen und erlangt damit Rechtskraft.
