Beschlussvorlage - 25-2017-055

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den Abwägungstabellen (siehe Anlagen) beschlossen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben haben, vom Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz hat in öffentlicher Sitzung am 19.09.2017 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hafenquartier Röbel“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB in der Fassung vom September 2017 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Planentwurf, die Begründung, die Gutachterliche Stellungnahme zur Verlagerung und Erweiterung zweier Lebensmittelmärkte im Zusammenhang mit der Entwicklung des Hafenquartiers sowie das Schallgutachten lagen in der Zeit vom 02.10.2017 bis einschließ-lich 03.11.2017 zu jedermann Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amt Röbel/Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz im Bauamt während der Dienstzeiten öffentlich aus. Darüber hinaus war die Einsichtnahme im Internet auf der Homepage des Amtes Röbel-Müritz unter dem Pfad „laufende Bauleitplanverfahren“ möglich.                                         Während der Auslegungszeit sind zwei Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen.

Parallel erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. gem. § 4a BauGB.

Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit ist in den als Anlage 1 bis 3 beigefügten Abwägungstabellen aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft. Sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden.

 

Gemäß § 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 Baugesetzbuch sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die von der Öffentlichkeit  sowie von betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen und die entsprechende Abwägung sind im beiliegenden Abwägungsmaterial zusammengestellt. Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

Loading...