Beschlussvorlage - 25-2017-045

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt gemäß § 6 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 14. Juli 2017 (GVOBL. M-V 2017, S. 206) den Jahresabschluss des Eigenbetriebes MüritzTherme für das Jahr 2013 mit einem Fehlbetrag in Höhe von 305.174,17 €.

 

Der Fehlbetrag ist entsprechend § 13 Abs. 4 der EigVO aus dem Haushalt der Stadt Röbel/Müritz auszugleichen.

 

Die Veröffentlichung erfolgt nach Beschlussfassung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Röbel/Müritz.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch den Landesrechnungshof wurde für  das Wirtschaftsjahr 2013 erneut die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fidelis Revision GmbH mit der Prüfung beauftragt. Dieses Unternehmen hat den Jahresabschluss 2013 geprüft und den Prüfbericht mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 07. November 2016 an die Stadt übersandt. Dieser Prüfbericht beinhaltete Fehler und musste durch die Fidelis Revision GmbH korrigiert werden. Mit Schreiben vom 12. Juli 2017 wurde der Prüfbericht in der korrigierten Fassung übergeben.

Der Landesrechnungshof M-V hat mit Schreiben vom 29.08.2017 den Prüfbericht nur unter Zurückstellung von Bedenken freigegeben. Die Bedenken beziehen sich insbesondere auf die niedrige Eigenkapitalquote von 21,6 %. Gefordert werden nach der Eigenbetriebs-verordnung 30 %. Sie erwarten ab 2015 eine vollständige Bereichsrechnung. Die Sparten-rechnung ist nicht ausreichend.

Geplant war mit dem Wirtschaftsplan 2013 ein Fehlbetrag von 256.000 €. Das Ergebnis hat sich also um 49.174,17 € verschlechtert. Die Ursachen liegen vor allem in einer geringeren Auflösung der Sonderposten zum Anlagevermögen (Plan 2013 = 263.000 €, Ergebnis 2013 = 231.612 €). Bei den betrieblichen Aufwendungen wurden 16.081,32 € für Raum- und Bewirtschaftungskosten mehr ausgegeben. An den Betreiber mussten aufgrund des Vertrages Ausgleichszahlungen für die Tarifsteigerungen bei Strom und Gas gezahlt werden.

Der Fehlbetrag wurde bereits in Höhe von 293.000 € durch Überweisung der Stadt auf das Konto des Eigenbetriebes ausgeglichen. Die Verbuchung des Restbetrages erfolgt über das Verbindlichkeitskonto (Verrechnungen Eigenbetrieb gegenüber Stadt).

Der Ausgleich des Fehlbetrages wird nach der Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2013 gegen den Verlust gebucht.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

X

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

X

Ja, Hhst.              62300.54131000

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Kosten in €      305.174

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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