Beschlussvorlage - 05-2017-009
Grunddaten
- Betreff:
-
Entgeltfestsetzung für die Nutzung der Räumlichkeiten des Gemeindezentrums Fincken OT Jaebetz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Maren Schnitzer
- Antragsteller:
- Schnitzer, Maren
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Fincken
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Entscheidung
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19.09.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken beschließt ab Beschlussfassung für die Nutzung der Räumlichkeiten des Gemeindezentrums Jaebetz inclusive Inventar folgende Nutzungsentgelte pro Tag zu erheben:
Raumnutzung für ortsansässige Bürger: 50,00 € (wie bisher)
Raumnutzung für nicht ortsansässige Bürger: 75,00 € (wie bisher)
Raumnutzung für Trauerfeiern für ortsansässige Bürger: 25,00 €
Raumnutzung für Trauerfeiern für nicht ortsansässige Bürger: 37,50 €
Für beschädigtes/ zerbrochenes/ fehlendes Geschirr / Besteck wird ein Betrag von 2,50 € je Stück in Rechnung gestellt.
Die Gemeinde selbst, Einrichtungen der Gemeinde (z.B. Feuerwehr) und von der Gemeinde unterstützte Vereine zahlen kein Nutzungsentgelt.
Vor Beginn der Nutzung ist eine Nutzungsvereinbarung (Anlage 1) abzuschließen. Das Entgelt ist im Voraus zu zahlen.
Die Hausordnung (Anlage 2) wird ebenfalls beschlossen.
Mit dieser Beschlussfassung tritt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung gemeindlicher Räume der Gemeinde Jaebetz vom 26.07.2007 außer Kraft.
Sachverhalt
Sachverhalt: Es besteht der Wunsch der Gemeindevertretung für Trauerfeiern im GZ das Nutzungsentgelt neu, in reduzierter Form, festzulegen. In diesem Zusammenhang wurde eine Kalkulation der Kosten vorgenommen (siehe Anlage 3) Das Ansinnen der Gemeindevertretung wird gleichzeitig zum Anlass genommen von der Nutzung des GZ auf der Grundlage einer Satzung auf die privatrechtliche Nutzung mittels Nutzungsvereinbarung umzustellen.
Müssten durch das Nutzungsentgelt die Gesamtkosten gedeckt werden, wäre das durch den Nutzer zu zahlende Entgelt so hoch, dass wahrscheinlich kein Nutzer bereit wäre, diese hohen Kosten zu tragen. Da die effektive Auslastung des Gemeinderaumes im Interesse der Gemeinde liegt, kann auf ein kostendeckendes Nutzungsentgelt verzichtet werden. Jedoch sollte auch die Haushaltslage der Gemeinde berücksichtigt werden.
Der wesentliche Vorteil der privatrechtlichen Entgeltfestsetzung mittels Nutzungsvereinbarung (gegenüber der öffentlich rechtlichen Nutzung auf der Grundlage einer Satzung) liegt darin, dass das Nutzungsentgelt schon im Vorfeld gezahlt werden muss. Verwaltungsaufwand zur Beitreibung ggf. offener Forderungen entfällt. Außerdem hat der Nutzer kein Widerspruchsrecht. Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung vor Nutzung der Räumlichkeiten wird das Einverständnis zu den Vorgaben der Gemeinde erklärt.
