Beschlussvorlage - 05-2017-010
Grunddaten
- Betreff:
-
Entgeltfestsetzung für die Nutzung der Räumlichkeiten in der Rundscheune Fincken
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Maren Schnitzer
- Antragsteller:
- Schnitzer, Maren
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Fincken
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Vorberatung
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19.09.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken beschließt ab Beschlussfassung für die Nutzung der Räumlichkeiten der Rundscheune Fincken inclusive Inventar folgende Nutzungsentgelte pro Tag zu erheben:
Raumnutzung für ortsansässige Bürger: 80,00 € (wie bisher)
Raumnutzung für nicht ortsansässige Bürger: 110,00 € (wie bisher)
Raumnutzung für Trauerfeiern für ortsansässige Bürger: 40,00 €
Raumnutzung für Trauerfeiern für nicht ortsansässige Bürger: 55,00 €
Nutzung durch von der Gemeinde unterstützte Vereine/Verbände: 40,00 € (wie bisher)
Für beschädigtes / zerbrochenes / fehlendes Geschirr / Besteck wird ein Betrag von 2,50 € je Stück in Rechnung gestellt.
Die Gemeinde selbst und Einrichtungen der Gemeinde (z.B. Feuerwehr) zahlen kein Nutzungsentgelt.
Vor Beginn der Nutzung ist eine Nutzungsvereinbarung (Anlage 1) abzuschließen. Das Entgelt ist im Voraus zu zahlen.
Die Hausordnung (Anlage 2) wird ebenfalls beschlossen.
Sachverhalt
Sachverhalt: Es besteht der Wunsch der Gemeindevertretung für Trauerfeiern in der Rundscheune das Nutzungsentgelt neu in reduzierter Form festzulegen. In diesem Zusammenhang wurde eine Kalkulation der Kosten vorgenommen (siehe Anlage 3). Das Ansinnen der Gemeindevertretung wird gleichzeitig zum Anlass genommen den Text der bestehenden Nutzungsvereinbarung zu aktualisieren. Müssten durch das Nutzungsentgelt die Gesamtkosten gedeckt werden, wäre das durch den Nutzer zu zahlende Entgelt so hoch, dass wahrscheinlich kein Nutzer bereit wäre, diese hohen Kosten zu tragen. Da eine effektive Auslastung der Gemeinderäume im Interesse der Gemeinde liegt, kann auf ein kostendeckendes Nutzungsentgelt verzichtet werden. Es sollte jedoch unter Berücksichtigung der Haushaltslage festgelegt werden.
