Beschlussvorlage - 25-2017-040

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt die Beschaffung eines neuen Rüstwagens RW für die Freiwillige Feuerwehr Röbel/Müritz im Zeitraum der Jahre  2019/2020 mit einem Gesamtwert von ca. 420.000,00 €.

Das Amt Röbel-Müritz wird beauftragt die entsprechenden Förderanträge zu stellen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Freiwillige Feuerwehr Röbel/Müritz war in der Vergangenheit eine Schwerpunktfeuerwehr und nach dem neuen Brandschutzgesetz ist eine Einstufung als Feuerwehr mit besonderen Aufgaben durch den Landkreis zu erwarten. Diese besonderen Aufgaben beinhalten auch die vielfältigen Einsatzbereiche der technischen Hilfeleistung. Insbesondere bei Verkehrsunfällen auf allen Straßen im weiten Umkreis bis hin zur Autobahn A 19 wird die FFw Röbel/Müritz regelmäßig in den Einsatz gerufen. Neben den 2 Löschfahrzeugen steht der Feuerwehr auch ein Rüstwagen zur Verfügung. Dieser Rüstwagen verfügt als einziges Fahrzeug im weiteren Umfeld über eine Seilwinde, Rettungsgeräte für LKW und diverse Spezialgeräte, die bei der Abarbeitung von Verkehrsunfällen einschließlich dem Befreien von Menschen und weiteren Großschadenslagen zwingend erforderlich sind.

Der vorhandene Rüstwagen ist Baujahr 1993, also 24 Jahre alt. Der Reparatur- und Instandhaltungsaufwand erhöht sich stetig. Nur mit hohem finanziellem Aufwand kann das Fahrzeug einsatzbereit, fahrtüchtig und verkehrssicher gehalten werden. Eine Neuanschaffung als Ersatz für den vorhandenen Rüstwagen ist wirtschaftlich zwingend erforderlich.

Nach ersten Gesprächen mit dem Landkreis MSE wurden Möglichkeiten der Finanzierung aufgezeigt.

Als günstigste Variante für die Neubeschaffung wurde eine Drittelfinanzierung aus Sonderbedarfszuweisung, Mitteln aus der Brandschutzsteuer und Eigenmittel herausgearbeitet. Dabei sollten der Antrag für die SBZ für das Jahr 2019 und der Antrag an den Landkreis für die Mittel aus der Brandschutzsteuer für das Jahr 2020 gestellt werden. Die Aufteilung auf 2 Jahre ist möglich, da sich auch die Beschaffung erfahrungsgemäß über 2 Kalenderjahre erstreckt.

Der Eigenanteil für die Stadt beträgt bei diesem Finanzierungsmodell ca. 140.000,00 €.

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

X

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

X

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

Haushaltsplanung 2019/2020                        ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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