Beschlussvorlage - 25-2017-039
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss über die städtebauliche Entwicklung und Neugestaltung der Wallpromenade am Mönchteich
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
- Antragsteller:
- Berger, Uwe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung Röbel/Müritz
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Vorberatung
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22.08.2017
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Geplant
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Finanzausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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31.08.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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19.09.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt vom Grundsatz her die Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Entwicklung und Neugestaltung des Quartiers der Wallpromenade am Mönchteich.
- Die Maßnahme umfasst im Abschnitt zwischen dem Schwarzen Weg und der Straße Mönchteich im wesentlichen den Abriss aller störenden Nebengebäude, Garagen und sonstigen Anlagen am Fuß des historischen Stadtmauerwalls und in Teilen auf der Mönchteichseite, die Erneuerung des Straßen- bzw. Wegekörpers, die Freiraumge-staltung, den Bau von zwei Stellplatzanlagen (davon eine überdacht), die Verlegung einer Regenwasserleitung sowie die Installation einer orientierenden Straßenbe-leuchtung.
- Der geschätzte Kostenaufwand für die Baumaßnahme wird ca. 488,0 T€ (brutto u. gerundet) betragen, davon
- Stadt 452.7 T€ und
- Anlieger (Carportanlage) 35,3 T€
- Die Finanzierung der Maßnahme soll mit Zuschüssen aus dem Programm „Richtlinie zur nachhaltigen ländlichen Entwicklung und Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien (LEFD-RL M-V), Eigenanteilen der Stadt und Eigenanteilen der Anlieger (überdachte Stellplatzanlage) erfolgen (Übersicht sie-he Sachverhalt zum Beschlussvorschlag).
- Der abschließende Beschluss über die Planung, Kosten und Durchführung wird ge-fasst, wenn feststeht, ob die Maßnahme gefördert wird und in welcher Höhe die Kosten als förderfähig anerkannt werden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Rahmen der Förderantragsstellung ist auf Forderung des LFI M-V bereits in diesem frühen Stadium der Vorbereitung und Planung eine Beschlussfassung der Stadtvertretung über die Maßnahme erforderlich. Das LFI M-V hat zwar schriftlich mitgeteilt, dass die Maß-nahme grundsätzlich als förderungsfähig einzuordnen ist, eine Entscheidung das die Maßnahme auch gefördert wird ist aber noch nicht getroffen. Im Zuge des Auswahlverfah-rens hat das LFI noch weitere Angaben und Unterlagen angefordert, die bis zum 30.09.2017 eingereicht werden müssen. Zu diesen Unterlagen gehört auch ein Beschluss der Stadtver-tretung. Wenn feststeht ob und in welcher Höhe gefördert wird, wird die Planung weiter fortgeführt und die erforderlichen baurechtlichen Genehmigungen eingeholt. Anschließend soll eine abschließende Beschlussfassung über die Planung, Finanzierung und Bauausfüh-rung erfolgen.
Mit der Wiederherstellung und Neugestaltung der Straße/Weg und Freianlage Wallprome-nade, Teilabschnitt am Mönchteich zwischen dem Schwarzen Weg und der Straße Mönch-teich, beabsichtigt die Stadt Röbel/Müritz einen städtebaulich bedeutsamen Lückenschluss in der öffentlichen Infrastruktur zu realisieren.
Auf einer Länge von ca. 200 m soll die Wallpromenade mit ihren dazugehörigen Gestal-tungselementen Straße/Weg, den Alleebäumen, dem Mönchteich, den kleinen Gärten, der Wallanlage am Stadtmauerrand und der Stadtmauer selbst durchgängig wiederhergestellt und so an das bestehende Grün- und Promenadensystem angeschlossen werden. Die Wall-promenade wird somit wertvoller Bestandteil der stadtnahen Infrastruktur für Freizeit und Erholung, für Einwohner und Touristen.
Das Vorhaben umfasst vor allem folgende Maßnahmen:
- Abriss aller störenden Nebengebäude u. Garagen am Fuß des historischen Stadtmau-
erwalles sowie Einfriedungen, Einfassungen, Befestigungen, Stützkonstruktionen;
- Neugestaltung der Straße/Weg ab Straße Mönchteich bis Anlieger-Stellplatzanlage, ein-
geschränkt befahrbar, mit einseitigem Gehweg, Straße in Betonpflaster und Gewegbereich
in Klinkerpflaster;
- von Anlieger-Stellplatzanlage bis Schwarzen Weg als öffentlicher Geh- und Radweg 2,8 m
breit in Asphaltbauweise mit sandfarbener Deckschicht;
- Neu- und Ausbau des bestehenden öffentlichen Parkplatzes an der Sozialstation zu einer
Anlage mit 25 Stellplätzen mit Betonpflaster;
- gebündelte überdachte Anlieger-Stellplatzanlage für 10 Stellplätze (Carports, Einzelstand-
fläche 2,6 x 6,2 m) im Bereich der Grundstücke Nr. 19 bis 23 mit Betonpflaster;
- Regenentwässerung Verkehrsflächen und Wallseite;
- orientierende Straßenbeleuchtung (LED-Leuchte wie Schwarzer Weg) für Straße/Geh-und
Radweg sowie öffentliche Stellplatzanlage an der Sozialstation;
- Wiederherstellung und neue Ausformung der Böschung des historischen Stadtmauerwalls
und Rasenansaat;
- Dokumentation des historischen Stadtmauerverlaufs mittels eines 1,2 m hohen Holzlatten-
Zauns (in Anlehnung an die bereits sanierten Stadtmauerabschnitte Töpferwall u. Mauer-
straße);
- der Zugang der Anlieger zur Wallpromenade erfolgt über gebündelte Treppenanlagen;
- Pflege und Ergänzung/Fortführung der vorh. Baumallee, Rodung von 2 Altbäumen;
- Herstellung einer Sitzgelegenheit mit Blick auf den Mönchteich;
- der Rand an der Promenade zu den Kleingärten wird mit einem 1,2 m hohen Holzlatten-
Zaun mit kleinen Toren einheitlich neu gestaltet;
Weitere technische Details sind den in der Anlage enthaltenen bautechnischen Unterlagen zu entnehmen.
Die Bauausführung soll je nach den Festlegungen eines eventuellen Förderbescheides, dem weiteren Planungsablauf sowie in zeitlicher Abhängigkeit von den notwendigen baurechtli-chen- und sonstigen Genehmigungen in den Jahren 2018 oder 2019 erfolgen.
- Finanzierungsübersicht -
Die bisher geschätzten Gesamtkosten in EURO (brutto) der Baumaßnahme setzen sich wie folgt zusammen:
- Baukosten377.408,47 €
- Baunebenkosten 75.193,05 €
- Gesamtkosten Stadt 452.601,53 €
- Stellplatzanlage Anlieger 35.224,00 €
- Gesamtinvestitionssumme 487.825,53 €
Die Gesamtfinanzierung (geschätzt) setzt sich wie folgt zusammen (brutto):
Gesamtkosten Baumaßnahmen Stadt452.601,53 €
(ohne Stellpl.anl. Anlieger mit 35.224,00 €)
ges. Kosten Baumaßnahmen377.408,47 €
fö.fäh. Kosten Baumaßnahmen377.408,47 €
(Obergrenze v. 185 €/m² eingehalten)
ges. Baunebenkosten 75.193,05 €
fö.fäh. BNK 56.611,27 €
(lt. Richtlinie 15 % v. fö.fäh. Baukosten)
nicht fö.fäh. BNK 18.581,78 €
ges. fö.fäh. Kosten434.019,74 €
(Baukosten u. BNK)
davon Zuschuss325.514,81 €
(gem. Fördersatz lt. Richtlinie max. 75 %)
KoFi-Anteil (25 %)108.504,93 €
ges. Eigenanteil Stadt127.086,71 €
(Kofi 25% + nichtfö.fäh. Kosten)
Eigenanteil Anlieger 35.224,00 €
Es wird davon ausgegangen, dass seitens des LFI weitere Kosten als nicht förderfähig angesehen werden und dadurch der Eigenanteil noch ansteigen kann. In der Haushalts-planung wurde deshalb zunächst von einem Zuschussbetrag von max. 65 % der Gesamt-investitionssumme ausgegangen.
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