Beschlussvorlage - 25-2017-014
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss 2. Änderung Flächennutzungsplan der Stadt Röbel/Müritz
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
- Antragsteller:
- Berger, Uwe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung Röbel/Müritz
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Vorberatung
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16.05.2017
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Geplant
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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20.06.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:
- der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Röbel/Müritz mit Planzeichnung und dazugehöriger Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Röbel/Müritz mit Planzeichnung und dazugehöriger Begründung einschließlich Umweltbericht ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. - die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von Flächennutzungsplanentwurf (Planzeichnung) und Begründung einschließlich Umweltbericht zu unterrichten.
- Die Durchführung der Beteiligung der Behörden wird gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Vorentwurf wurde im Bauausschuss erörtert und beraten.
Auf der Grundlage des Vorentwurfes über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wur- de gem. § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer In-formationsveranstaltung sowie gem. § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Be-hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden durchge-führt. Im Ergebnis dieser frühzeitigen Beteiligungen wurde der Entwurf über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes erarbeitet. Auf der Grundlage des Entwurfes erfolgen nunmehr die nächsten Verfahrensschritte.
Nach Bestätigung des Entwurfes werden die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Außerdem erfolgt die erneute Abstimmung mit den Nachbargemeinden.
